13. Februar 2020 / Allgemeines

Verfügungsfonds für die Innenstadt Beckum

Ratssitzung

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Im Integrierten Handlungs- und Maßnahmenkonzept „Innenstadt Beckum“ aus dem Jahr 2012 wird als eine der Maßnahmen vorgeschlagen, Engagement und Initiative von Privaten durch die Einrichtung eines Verfügungsfonds zu unterstützen. Mit dem Verfügungsfonds sollen konkrete private Projekte, Aktionen und Maßnahmen in der Innenstadt gefördert werden, die im Einklang mit den Zielen des Integrierten Handlungs- und Maßnahmenkonzeptes stehen.

Ein Verfügungsfonds ist ein Budget, das mit Mitteln der Städtebauförderung bezuschusst wird. Mit diesen Mitteln soll die Durchführung von kleinteiligen Projekten und Maßnahmen in einem definierten räumlichen Bereich angeregt werden. Das Instrument richtet sich insbesondere an Bewohnerinnen und Bewohner, Geschäftsleute, Vereine und sonstige Innenstadtakteurinnen und -akteure. Die Besonderheit eines Verfügungsfonds liegt darin, dass die Fördermittel vergleichsweise flexibel und kurzfristig verfügbar sind, soweit die entsprechenden Anträge und Nachweise rechtzeitig vorgelegt werden.

Der Verfügungsfonds soll zu maximal 50 Prozent aus öffentlichen Mitteln (Bund, Land Nordrhein-Westfalen und Stadt Beckum) und zu mindestens 50 Prozent aus privaten Mitteln finanziert werden. Die Mittel des Verfügungsfonds können für investive, investitionsvorbereitende und nichtinvestive Maßnahmen verwendet werden. Nichtinvestive Maßnahmen dürfen ausschließlich mit privaten Mitteln des Verfügungsfonds finanziert werden. 

Über die Verwendung der Mittel des Verfügungsfonds Innenstadt Beckum entscheidet ein Auswahlgremium, dessen Mitglieder einen Querschnitt der Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter der Beckumer Innenstadt bilden. Vorgeschlagen wird, das Auswahlgremium zur einen Hälfte aus Vertretern der Hauptadressaten, also den (organisierten) Akteurinnen und Akteuren der Innenstadt, und zur anderen Hälfte aus Vertreterinnen und Vertretern des Fachdienstes Stadtplanung und Wirtschaftsförderung, die mit der Einrichtung und Betreuung des Verfügungsfonds betraut sind, zu besetzen. Zielsetzung sollte es sein, das Auswahlgremium personell so zu besetzen, dass bei Bedarf eine möglichst zeitnahe, niedrigschwellige Bewertung eingehender Anträge erfolgen kann.  Im Rahmen der Umsetzung des Integrierten Handlungs- und Maßnahmenkonzeptes wurde bereits im Jahr 2014 der Verfügungsfonds ISG Oststraße sowie im Jahr 2017 der Verfügungsfonds Innenstadt Beckum eingerichtet.

Um eine größere Reichweite zu erzielen, wurde gegenüber der ursprünglichen Richtlinie aus dem Jahr 2017 das Fördergebiet um weitere innerstädtische Geschäftslagen erweitert. Entsprechend dem zentralen Versorgungsbereich wurde das Fördergebiet wesentlich im östlichen Bereich der Oststraße, im westlichen Bereich der Hühlstraße und im südlichen Bereich des Kirchplatzes bis zur Kreuzung Elisabethstraße/Südwall, einschließlich Südstraße, Clemens-August-Straße und der Propsteigasse räumlich angepasst.

>> Dieser neuen Richtlinie über die Mittelgewährung aus dem Verfügungsfonds Innenstadt Beckum stimmten die Ratsmitglieder heute einstimmig zu.

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