29. August 2023 / Allgemeines

Vereinheitlichung der Verkehrsführung in der Innenstadt

Ausschusssitzung für Stadtentwicklung

In der Ausschusssitzung für Stadtentwicklung am 22.08.2023 wurde über die zeitnahe Vereinheitlichung der Verkehrsführung im inneren Ring der Innenstadt von Beckum abgestimmt. 

Die SPD-Fraktion hatte im Oktober 2022 einen Antrag gestellt, die Verkehrsführung im inneren Ring der Beckumer Innenstadt zu vereinheitlichen. Der Verkehrsentwicklungsplan 2030 (VEP 2030), der vom Stadtrat beschlossen wurde, empfiehlt bereits die Vereinheitlichung der Geschwindigkeits- und Vorfahrtsregelungen in der Innenstadt. Dieser Antrag wurde von allen Parteien einstimmig angenommen. 

Hier sind die empfohlenen Maßnahmen und ihre Umsetzung:

Erweiterung des verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs Oststraße:

Die Empfehlung besteht darin, den verkehrsberuhigten Geschäftsbereich (Tempo 20) in der Oststraße in Richtung Clemens-August-Straße bis zum Kirchplatz und in Richtung Oststraße bis zum Beginn der Fußgängerzone zu erweitern.

Dies erfordert bauliche Veränderungen, wie eine Umgestaltung des Straßenquerschnitts und den Verzicht auf Parkplätze. Eine kurzfristige Umsetzung ist daher nicht möglich.

"Wilhelmsviertel" als Tempo-30-Zone:

Eine flächendeckende Tempo-30-Zone wird für das "Wilhelmsviertel" empfohlen, wobei einige Straßen bereits ohne weitere Maßnahmen in eine Tempo-30-Zone umgewandelt werden können.

Die Einbeziehung der Linnenstraße ist derzeit nicht möglich, da bauliche und verkehrsrechtliche Maßnahmen erforderlich sind, um das Geschwindigkeitsniveau zu reduzieren.

Südstraße als Tempo-30-Zone:

Auch für die Südstraße wird die Einrichtung einer Tempo-30-Zone empfohlen. Allerdings gibt es derzeit rechtliche Hindernisse aufgrund des hohen Anteils an Durchgangsverkehr. Umfangreiche planerische und bauliche Maßnahmen sind erforderlich, um diese Zone einzurichten.

Nordwall/Hühlstraße als Tempo-30-Zone:

Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone wird ebenfalls für den Nordwall und die Hühlstraße empfohlen. Die Umsetzung in der Hühlstraße ist möglich, da moderat Verkehrsbelastungen vorliegen.

Die Umsetzung auf dem Abschnitt des Nordwalls ist jedoch derzeit nicht möglich, da dort bereits Verkehrszeichen wie Sperrflächen und Leitlinien vorhanden sind, die innerhalb einer Tempo-30-Zone nicht erlaubt sind.

Die Verwaltung wird die empfohlenen Maßnahmen kurzfristig umsetzen, wo dies möglich ist. Einige Maßnahmen erfordern jedoch bauliche Veränderungen oder weitere Prüfungen. Weitere Maßnahmen zur Vereinheitlichung der Verkehrsführung in der Innenstadt sind noch in Prüfung oder können erst im Zusammenhang mit Straßenumbauten erfolgen.

 

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