2. August 2018 / Allgemeines

Verbot des Entfachens von Feuer in städtischen Park- und Grünanlagen

Feuer- und Grillverbot

Verbot des Entfachens von Feuer in städtischen Park- und Grünanlagen

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Durch die hohen Temperaturen und die anhaltende Trockenheit der vergangenen Wochen ist die Brandgefahr deutlich erhöht. Daher ist es ab morgen (Freitag, 3. August), in der Stadt Beckum untersagt, in städtischen Park- und Grünanlagen sowie auf städtischen Grillplätzen Feuer zu entzünden oder zu grillen. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wurde am heutigen Donnerstag im Amtsblatt der Stadt Beckum öffentlich bekanntgemacht.

Das Verbot gilt insbesondere auf den Flächen im Aktivpark Phoenix, auf denen das Grillen normalerweise erlaubt ist. Auch die beliebten Uferbereiche der städtischen Seen sind von dem Verbot betroffen. Unter anderem sind das der ehemalige Steinbruch West zwischen Ahlener Straße und Vorhelmer Straße sowie der Rundweg am Freizeitsee Tuttenbrock. Hinweisschilder machen in diesen Bereichen auf das Verbot aufmerksam.

Untersagt ist jegliche Form des Grillens, auch mit handelsüblichen Grills. Verboten ist ferner das Anzünden oder Unterhalten von Feuer zu anderen Zwecken, beispielsweise zur Zubereitung von Speisen und Getränken einschließlich feuerbetriebener Samoware. Das gilt auch für das Entzünden von Wasserpfeifen und ähnliche Vorrichtungen sowie alle Handlungen, die geeignet sind Brände auszulösen. Hierzu gehören auch das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern oder Zigarettenkippen und das Entsorgen von Asche.

Der Außendienst der Stadt Beckum wird zur Durchsetzung des Verbots vermehrt  Kontrollen durchführen. Sollten Personen uneinsichtig sein, kann ein Platzverweis ausgesprochen werden. Des Weiteren drohen ein Verfahren aufgrund einer Ordnungswidrigkeit und ein Bußgeld.

Das Feuer- und Grillverbot ist abhängig von den weiteren Wetteraussichten und gilt vorerst bis zum 31. August.

Der zuständige Fachbereich Recht, Sicherheit und Ordnung der Stadt Beckum ist sich der Einschränkungen für die erholungssuchende Bevölkerung bewusst. Die Verwaltung  vertraut aber auf das Verständnis der Beckumerinnen und Beckumer und der auswärtigen Gäste, dass die Maßnahme wegen des vorbeugenden Brandschutzes und damit zum Schutz der Allgemeinheit erforderlich ist.

Weitere Informationen findest Du unter www.beckum.de und im Amtsblatt.

 

 

Quelle

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