29. Juni 2018 / Allgemeines

Unterzeichnung des neuen Mietspiegels

Wohnen in Beckum

Unterzeichnung des neuen Mietspiegels

 

Der neue Mietspiegel für Beckum dient als Übersicht der ortsüblichen Vergleichsmieten und wurde nach 3 Jahren an den Markt angepasst. Er gilt für Altbauwohnungen und frei finanzierte Neubauwohnungen (Standardwohnungen) und dient als Grundlage für die Vereinbarung der Miethöhen. Gültig ist er ab Juli 2018. 

Die Interessenvertreter(innen) (Mieterbund Ostwestfalen-Lippe und Umgebung; Haus-, und Wohnungs- und Grundeigentümerverein Beckum und Umgebung e.V.; Beckumer Anwaltsverein e.V. und Stadt Beckum) kamen zusammen, um die ortsüblichen Mieten neu festzulegen. Am vergangenen Donnerstag haben die Verhandlungsparteien den neuen Mietspiegel unterzeichnet.


Für die Baujahre 1948 bis 1980 wurden die ortsüblichen Kaltmieten auf der Grundlage des Verbraucherpreisindex für Nettokaltmieten in Nordrhein-Westfalen um 3% angehoben.
Für die Baujahre 1981 bis 2010 wurden die Kaltmieten auf der Grundlage des Mietpreisindex Deutschland um 4% angehoben.
Es hat sich die Notwendigkeit ergeben, eine zusätzliche Baualtersklasse ab 2011 einzufügen. 


>> Der Mietspiegel 2018 kann über das Internet eingesehen werden. Darüber hinaus ist er in Papierform bei allen Beteiligten erhältlich, bei der Stadt Beckum in beiden Bürgerbüros sowie in Raum 10 des Rathauses Beckum.

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