30. November 2018 / Allgemeines

Umgestaltung des Marktplatzes mit Städtebaufördermitteln

Schreiben vom 19. November 2018

Umgestaltung des Marktplatzes mit Städtebaufördermitteln

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Es folgt ein Schreiben des Bürgermeisters Dr. Karl-Uwe Strothmann an die Bezirksregierung Münster zur Umgestaltung des Marktplatzes:

„ Vor Durchführung der Maßnahme ist eine Beweissicherung der angrenzenden Gebäude vorgesehen. Die Gutachterkosten hierzu werden von der Stadt getragen und sind in der Kostenberechnung zum Antrag auf Städtebauförderung unter Position Nr. 11.3 in Höhe von 20.000 Euro veranschlagt. Soweit eine Sicherung der Gebäude im Rahmen der Durchführung der Baumaßnahme erforderlich ist, wird diese durchgeführt. Die Kosten hierfür gehen in die Gesamtbaumaßnahme ein.

Um den künftigen Anforderungen an den Marktplatz dauerhaft gerecht werden zu können, wurde im Vorfeld der Entwurfsplanung durch das Büro Kleegräfe, Lippstadt ein Bodengutachten erstellt. Nach Aussage des Gutachters wird demnach ein Bodenaufbau von circa 64 Zentimetern erforderlich. Dies wurde in der Entwurfsplanung zugrunde gelegt und in der Kostenberechnung entsprechend berücksichtigt.

Der Marktplatz Beckum ist nicht in der Denkmalliste der Stadt Beckum eingetragen. Da es sich jedoch um den ältesten Siedlungskern Beckums handelt, liegen die Voraussetzungen des § 13 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen vor.

Alle Bodeneingriffe sollen daher in Abstimmung mit der Denkmalbehörde archäologische begleitet und eine Quellensicherung durch eine archäologische Untersuchung und Dokumentation in den betroffenen Bereichen gewährleistet werden.
Für die archäologische Begleitung durch eine Fachfirma sind in der Kostenberechnung unter Position Nr. 2.1 Kosten in Höhe von 150.000 Euro veranschlagt.

Die vorhandenen Platanen sind aufgrund ihrer Standorte in der Nähe der Gebäude sowie aufgrund der Größe und Ausprägung nicht mit der städtebaulichen Struktur des Marktplatzes im Einklang. Darüber hinaus werden die Entwicklungspotenziale der nördlichen Gebäudereihe langfristig eingeschränkt. Parallel zeigt sich, dass die vorhandenen Großbäume mit ihrem Wurzelwachstum immer wieder das vorhandene Pflaster anheben, was zu Unebenheiten und Einschränkungen der Barrierefreiheit führt.

Im Zuge der Neugestaltung des Marktplatzes sollen daher auf der Nordseite des Marktplatzes drei neue, geeignete Bäume gepflanzt werden. Diese würden in einem ausreichenden Abstand zu den bestehenden Gebäuden gepflanzt und einen Teil der Schatten- und Verdunstungswirkung übernehmen können. Gleichzeitig wären die Fassaden der angrenzenden Gebäude wieder sichtbarer, was auch Investitionen anstoßen könnte. Durch eine so veränderte räumliche Situation wird auch der Blick in die Oststraße geöffnet und dieser Geschäftsbereich stärker an das Zentrum angebunden. Im Rahmen von Neupflanzungen besteht zudem die Möglichkeit, ausreichenden Wurzelraum zu schaffen, um ein gesundes Wachstum zu ermöglichen, welche die Oberfläche künftig nicht beeinträchtigt.
Alternativ wurde auch geprüft die Platanen zu erhalten. Sollte der Marktplatz neugestaltet und zugleich in gewohnter Weise mit Erhalt der Platanen genutzt werden, müsste der Boden unter den Platanen auf einer Fläche von rund 240 Quadratmetern mit Wurzelbrücken geschützt werden. Dieser Bereich wäre dann zwar wie bisher überfahrbar, aber aufgrund des erhöhten Pflasters nicht barrierefrei. Diese Variante ist gegenüber einer Neupflanzung etwa 190.000 Euro teurer. Ohne die Wurzelbrücken wäre zum Schutz der Platanen ein Teilstück des Marktplatzes nicht befestigt und die nutzbare Marktfläche erheblich kleiner.

Der Erhalt der Platanen war auch Gegenstand eines Bürgerbegehrens. Ein schließlich am 8. Juli 2018 durchgeführter Bürgerentscheid brachte jedoch nicht die erforderliche Stimmenzahl für den Erhalt der Platanen, so dass der Rat der Stadt Beckum in einer Sitzung am 11. Oktober 2018 den Entwurf mit Beseitigung der Platanen und Neupflanzungen beschlossen hat.
Drei der Platanen sind in vollständigem Eigentum der Stadt Beckum. Eine Platane befindet sich im Grenzbereich von privatem zu öffentlichem Grund; Details hierzu werden derzeit noch geprüft.

Es ist geplant ein umfangreiches Baustellenmanagement vor Beginn der Baumaßnahme in Abstimmung mit allen Beteiligten (künftige Baufirmen, Versorgungsträger, Stadt, etc.) und den Anliegern durchzuführen.
Für baubegleitende Bürgerinformation, Baustellenmanager und Baustellenöffentlichkeitsarbeit sind in der Kostenberechnung unter Position Nr. 11.6 Kosten in Höhe von 60.000 Euro veranschlagt.

Abreden mit Grundstückseigentümern
Die Gespräche mit den Eigentümern der übrigen Grundstücke wurden mit dem Ziel verfolgt, die Grundstücke durch die Stadt zu erwerben oder eine Zustimmung zur Widmung als öffentliche Verkehrsfläche zu erhalten. In den Fällen, in denen die vorgenannten Absichten auf keine Zustimmung durch die Eigentümer stießen, wurde die Möglichkeit einer vertraglichen Vereinbarung zur Bauerlaubnis mit Sicherung des geplanten Ausbaus für einen Mindestzeitraum, welcher die Zweckbindungsfrist abdeckt, erörtert.

In zwei Fällen konnte die Grundstücksfläche erworben werden. In weiteren Fällen liegt eine mündliche Zustimmung zur Widmung beziehungsweise Bauerlaubnis vor.
Eine Schenkung von Grundstücksflächen war nicht Gegenstand der Gespräche.
Wie im Gespräch mit Ihnen am 9. August 2018 in Beckum besprochen, sollten zunächst alle Flächen in den Förderantrag mit aufgenommen werden; dementsprechende wurde verfahren.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Karl-Uwe Strothmann“

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