15. November 2019 / Allgemeines

Toter Winkel - Unterschätzte Unfallgefahr

Polizeimeldung

Es folgt eine Meldung der Polizei Warendorf:

Als toter Winkel wird im Straßenverkehr der von Fahrzeugführern innerhalb geschlossener Fahrzeuge trotz Rückspiegeln nicht einsehbare Bereich seitlich des Fahrzeuges bzw. vor und hinter dem Fahrzeug bezeichnet. Dieser Bereich ist je nach Anzahl der Fenster und Rückspiegel unterschiedlich groß. Ein besonderes Problem stellte der tote Winkel bei LKW und Bussen dar, da diese wegen der Größe und Konstruktion nur einen eingeschränkten direkten Sichtradius haben. (Quelle: Wikipedia)

Verkehrsunfälle mit rechts abbiegenden Fahrzeugen sind auch im Kreis Warendorf keine Seltenheit. Hierbei verletzen sich Radfahrer und Fußgänger. Ein Grund ist häufig der "Tote Winkel".

Tipps der Polizei zur Vermeidung von gefährlichen Situationen:

  • Radfahrende Personen, Fußgänger oder Inline-Skater sollten immer
    besonders aufmerksam sein; insbesondere wenn neben ihnen
    stehende Fahrzeuge nach rechts abbiegen wollen! Hier immer einen
    größeren Seitenabstand halten.
  • Vor dem Überqueren einer Kreuzung oder Seitenstraße umdrehen und
    sich vergewissern, ob ein Rechtsabbieger kommt.
  • Hinter, niemals neben einem Lkw oder Bus warten.
  • Nie in die Lücke neben einem abbiegenden Lkw oder Bus fahren.
  • Blickkontakt mit der Fahrzeug führenden Person herstellen - kann
    man sie nicht im Spiegel sehen, so können sie einen auch nicht
    erkennen.
  • Im Zweifel besser auf das Vorfahrtsrecht oder den Vorrang
    verzichten!
  • An Bushaltestellen nach dem Aussteigen zuerst den Bus wegfahren
    lassen und danach die Straße überqueren.
  • Sprechen Sie regelmäßig mit Ihren Kindern über diese Gefahren
    und zeigen Sie Ihnen z.B. vor der Garage den "Toten Winkel"
    Ihres Pkw.

Quelle

 

 

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