29. November 2020 / Allgemeines

Strom- und Gaszähler- Ablesung der Energieversorgung Beckum

Eigenständiges Ablesen gefordert

Alle Energiekunden sind in diesem Jahr aufgefordert ihre Zählerstände selbst abzulesen. Hierzu erhalten Sie zwischen dem 07. und 14 Dezember ein Schreiben der Energieversorgung Beckum mit beiliegender Anleitung und Erklärung zum korrekten Ablesen der Zähler. 

Dies gilt auch für diejenigen Kunden, die nicht durch die Energieversorgung Beckum mit Strom und/ oder Gas beliefert werden.

Noch immer ist der Schutz vor einer neuen Ausbreitung des Covid-19-Virus für das Team der Energieversorgung Beckum und die Einwohner Beckums äußerst wichtig. Für die Energieversorgung Beckum bedeutet das: Dort, wo die geforderten Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden können, ist es notwendig den persönlichen Service anzupassen. 

Die Zählerstände können Sie ganz bequem und einfach unter www.evb-beckum.de eingeben, oder per Post an die Sternstrasse 22 in Beckum senden. 

Nur eine korrekte und pünktliche Zählerstandmitteilung gewährleistet eine ordnungsgemäße Abrechnung Ihres Energielieferanten. Bei einem späteren Eingang müssen Ihre Zählerstände geschätzt werden und es kann zu Verzögerungen kommen, die für sie unter Umständen von Nachteil sein können.

Für Rückfragen stehen die Kollegen unter der Rufnummer 02521/8506- 0 oder per Email unter info@evb-beckum.de zur Verfügung

 

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