17. März 2020 / Allgemeines

Stadt Beckum setzt Erlass des Ministeriums um und verfügt weitergehende Maßnahmen

Generelles Veranstaltungsverbot

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Aufgrund der aktuellen Lage ergeht nun eine Allgemeinverfügung der Stadt Beckum, die ab heute, Dienstag, den 17. März 2020 in Kraft tritt. Demnach wird das öffentliche Leben weiter eingeschränkt. So sind alle öffentlichen und privaten Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und unter freiem Himmel untersagt. Ausgenommen sind beispielsweise Wochenmärkte, da sie der Daseinsvorsorge dienen.

Bars, Clubs oder Fitness-Studios müssen geschlossen werden. Zusammenkünfte in Sportvereinen oder Spielhallen sind untersagt. Der Zugang zu Restaurants und Gaststätten ist nur unter Auflagen möglich. Diese und weitere Maßnahmen sind der Allgemeinverfügung zu entnehmen, die im Amtsblatt der Stadt Beckum veröffentlicht wurde.

Die städtische Internetseite wird regelmäßig aktualisiert. Eine Unterseite ist eingerichtet: www.beckum.de/corona

Der Kreis Warendorf hält die wichtigsten Informationen zum Corona-Virus bereit: www.kreis-warendorf.de

>> Die Allgemeinverfügung der Stadt Beckum findest du in den Bildern.

Quelle

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