7. Mai 2020 / Allgemeines

Sie haben gewonnen! - Wirklich?

Polizeimeldung

Es folgt eine Meldung der Polizei Warendorf:

"Sie haben gewonnen!", beginnt der Anruf von Betrügern. "Damit Sie den Gewinn erhalten, müssen Sie allerdings die Bearbeitungsgebühren übernehmen."

In den vergangenen Tagen wurde eine Warendorferin Opfer eines solchen Betrugs. Der Frau wurde der Gewinn einer Bargeldsumme von über 150.000 Euro in Aussicht gestellt. Bevor die Gewinnausschüttung erfolgen könne, müsse die Seniorin mehrere Gutscheine eines Internethändlers erwerben. Nachdem die Frau die Codes der gekauften Gutscheinkarten bei einem erneuten Anruf durchgeben hatte, folgten später weitere Anrufe. Hier ging es um erforderliche Bearbeitungsgebühren, die in vierstelliger Höhe überwiesen wurden. Erst später kamen der Warendorferin Zweifel und sie erstatte Anzeige. In diesem Fall bezogen sich die Betrügerinnen auf zwei renommierte Unternehmen, um ihrer Geschichte des Gewinns Glaubwürdigkeit zu verleihen.

Sobald ein Anruf, ein Brief oder eine E-Mail eingeht, wo ein Gewinn versprochen und gleichzeitig Gebühren anfallen, sollten vermeintliche Gewinner skeptisch werden.

Die Polizei rät zu der Betrugsmasche Gewinnversprechen:

  • Mach dir bewusst: Wenn du nicht an einer Lotterie teilgenommen hast, kannst du auch nichts gewonnen haben!
  • Gib niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn einzufordern, zahle keine Gebühren oder wähle gebührenpflichtige Sondernummern (gebührenpflichtige
    Sondernummern beginnen z.B. mit der Vorwahl: 0900..., 0180...,
    0137...).
  • Mache keinerlei Zusagen am Telefon.
  • Gib niemals persönliche Informationen weiter: keine Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, Kreditkartennummern oder Ähnliches.
  • Frag den Anrufer nach Namen, Adresse und Telefonnummer der Verantwortlichen, um welche Art von Gewinnspiel es sich handelt und was genau du gewonnen hast. Notiere dir seine Antworten.
  • Weise unberechtigte Geldforderungen zurück.
  • Sichere dich ab, indem du einen angeblichen Vertragsabschluss widerrufst und wegen arglistiger Täuschung anfechtest. Verbraucherzentralen bieten dazu Musterschreiben an.
    Diese gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen sowie im Internet (www.verbraucherzentrale.de).
  • Kontrolliere mindestens einmal im Monat deine Kontoauszüge und deine Telefonrechnung.
  • Lass unberechtigte Abbuchungen von deiner Bank oder Sparkasse rückgängig machen. Abbuchungen kannst du innerhalb einer bestimmten Frist problemlos widersprechen. Wende dich zudem unverzüglich an deinen Bankberater.
  • Teile deinem Telefonanbieter schnellstmöglich mit, welche Forderung unberechtigt ist. Dieser hat dann eventuell noch die Möglichkeit, nur den berechtigten Teil des Rechnungsbetrags einzuziehen. Ist bereits eine Abbuchung über den gesamten
    Betrag erfolgt, solltest du dieser bei deinem Geldinstitut widersprechen und dann nur den berechtigten Teil der Telefonrechnung begleichen.
  • Unberechtigte Lastschrifteinzüge können den Tatbestand des Betrugs gemäß § 263 Strafgesetzbuch erfüllen. Erstatte im Zweifel eine Anzeige bei der Polizei.

Weitere Informationen findest du auf der Internetseite der Kriminalpolizeilichen Beratung: www.polizei-beratung.de/startseite-und-aktionen/

 

 

Quelle

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