4. August 2020 / Allgemeines

Sicher ins nächste Schuljahr

Corona-Richtlinien

Für die Schüler und Schülerinnen aus NRW beginnt am 12. August das neue Schuljahr. Folgende Regeln hat das Land nun diesbezüglich veröffentlicht:

  • es gilt eine Maskenpflicht für alle Personen auf dem gesamten Schulgelände
  • die Maskenpflicht gilt ab Klasse 5 grundsätzlich auch im Unterricht
  • Grundschulkinder können an ihren festen Plätzen im Klassenzimmer die Maske abnehmen
  • Lehrkräfte tragen ebenfalls eine Maske - außer der Mindestabstand von 1,5m wird eingehalten

 

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