26. Oktober 2018 / Allgemeines

Schuldenfreie Zukunftsperspektive für Städte und Gemeinde realisieren Sozialkostenentlastung

Ausschusssitzung

Schuldenfreie Zukunftsperspektive für Städte und Gemeinde realisieren Sozialkostenentlastung

Der Ausschuss für Finanzen und Kommunalwirtschaft des Deutschen Städte- und Gemeindebundes tagte am 25./26. Oktober 2018 auf Einladung von Bürgermeister Dr. Karl-Uwe Strothmann in Beckum.

Trotz sprudelnder Steuereinnahmen, gelingt es vor allem hochverschuldeten Kommunen nicht, ihre Verbindlichkeit signifikant abzubauen. "Die Länder sind angehalten, gemeinsam mit dem Bund die historische Niedrigzinsphase zu nutzen, um endlich eine Lösung bei den kommunalen Altschulden herbeizuführen. Hochverschuldete Kommunen muss wieder eine kassenkreditfreie Zukunftsperspektive aufgezeigt werden, die bei notwendigen Eigenbeträgen auch realistisch ist." so der Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen und Kommunalwirtschaft, Oberbürgermeister Dr. Bernhard Gmehling (Neuburg a. d. Donau), und der gastgebende Bürgermeister Dr. Karl-Uwe Strothmann. Allein die als Indikator für Finanzschwäche geltenden Kassenkredite sind in diesem Jahrtausend von sieben Mrd. Euro auf zwischenzeitlich fast 50 Mrd. Euro angewachsen.

Um in Zukunft eine solche Verschuldung zu verhindern, ist eine dauerhafte aufgabengerechte Finanzausstattung der Städte und Gemeinden unabdingbar. Neben der sich daraus ableitenden notwendigen Stärkung der gemeindlichen Steuerkraft sind die Kommunen weiter von Sozialausgaben zu entlasten. Vor allem muss sich der Bund dauerhaft an den flüchtlingsbedingten Mehrausgaben beteiligen. Dies gilt insbesondere für die Kosten der Unterkunft und der Integration. "Integration erfolgt in den Gemeinden vor Ort, und sie ist kein Sprint, sondern realistisch betrachtet eher ein Marathon, umso wichtiger sind Planungssicherheit und eine dauerhaft auskömmliche Finanzierung!", so Dr. Gmehling und Dr. Strothmann.

Seit über einem Vierteljahrhundert wird bereits über eine Reform der Grundsteuer diskutiert, noch immer ohne legislativem Ergebnis. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom April dieses Jahres, bleibt dem Gesetzgeber nun noch ein gutes Jahr, um eine Reform zu verabschieden, ansonsten kann die Grundsteuer bereits ab dem 1. Januar 2020 nicht mehr von den Gemeinden erhoben werden. "Einen Ausfall der konjunkturunabhängigen Grundsteuer kann allerdings keine Kommune kompensieren. Wir brauchen daher schnellstmöglich eine Verständigung auf ein Modell, welches das für uns so fundamental wichtige Aufkommen aus der Grundsteuer sichert!", so Dr. Gmehling und Dr. Strothmann. 

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