16. Juli 2018 / Allgemeines

Regenwasserabflüsse verstopft: Illegal entsorgter Grünabfall bereitet weiter Probleme

Illegal entsorgter Grünabfall

Regenwasserabflüsse verstopft: Illegal entsorgter Grünabfall bereitet weiter Probleme

Im Baugebiet Nr. 33 im Bereich der Annecke-Straße und den angeschlossenen Nebenstraßen werden regelmäßig die Regenwasserabflüsse, die das Baugebiet entwässern, durch Strauch- und Rasenschnitt verstopft. Hierdurch können sogar Rückstauungen auf private Grundstücke und Keller entstehen. Das regelmäßige Freilegen der 12 Regenwasserrohre durch den Eigenbetrieb Städtische Betriebe verursacht hohe Kosten, die letztlich von allen Bürgerinnen und Bürgern getragen werden müssen.

Aus diesem Anlass weist die Stadt Beckum erneut darauf hin, dass es verboten ist, Gartenabfälle oder den Rasenschnitt in den Wald oder hinter dem privaten Gartenzaun in den öffentlichen Grünflächen zu entsorgen. Wer dagegen verstößt handelt ordnungswidrig und muss mit einem Bußgeld rechnen.

Entgegen der weit verbreiteten Meinung, dass Grünabfälle früher oder später einfach verrotten und somit keine Schäden verursachen, stören sie die natürliche Vegetation und locken Ratten und andere Parasiten an. Durch den nicht gewünschten, übermäßigen Düngereintrag verbreiten sich nährstoffliebende Pflanzen wie Brennnesseln sehr stark. Schimmel- und Gärungsprozesse entstehen durch Verdichtung. Tierbauten werden zugeschüttet. Mikroorganismen und Kleinstlebewesen sind nicht mehr in der Lage, zusätzliche Biomasse in Humus umzusetzen. Der natürliche Kreislauf wird unterbrochen.

Gartenabfälle sind, soweit sie nicht im eigenen Garten kompostiert werden, über die Biotonnen und Saisonbiotonnen ordnungsgemäß zu entsorgen. Abfallgefäße können bei der Stadt Beckum unter 02521 29-375 angefordert werden. Darüber hinaus können sie auch zum Recyclinghof Beckum, Auf dem Tigge 34, gebracht werden.

 

 

Quelle

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