6. März 2019 / Allgemeines

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Volkshochschule Beckum

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Nicht abwarten - selbst vorsorgen! Jeder von uns - unabhängig vom Alter - kann in Lebenssituationen geraten, in denen er nicht mehr eigenverantwortlich für sich handeln und entscheiden kann, beispielsweise durch einen Unfall oder eine Demenz im Alter. Zur Regelung aller Angelegenheiten können für einen solchen Fall eine oder mehrere Personen des Vertrauens bevollmächtigt werden. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass auch Ehepartner oder Kinder nur aufgrund einer Vollmacht handeln dürfen.

Heike Ripsam, Koordinatorin und Querschnittsbeauftragte des INI Betreuung e.V., wird am 19. März um 17:00 Uhr in der Antoniusschule darüber informieren, wie für solche Fälle vorgesorgt werden kann und was bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen beachtet werden sollte.

>> Anmeldung und Information unter www.vhs-beckum-wadersloh.de oder telefonisch unter 02521 29-707.

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