8. April 2019 / Allgemeines

Osterfeuer müssen angemeldet werden

Beim Abbrennen eines Osterfeuers sind folgende Sicherheitsvorschriften einzuhalten.

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Das Osterfest naht und damit auch die Zeit der Osterfeuer. In der Stadt Beckum ist das Abbrennen von Osterfeuern grundsätzlich erlaubt, sie müssen jedoch angemeldet werden. In der Vergangenheit kam es im Stadtgebiet immer wieder zu Feuerwehreinsätzen, die bei einer vorherigen Anzeige und entsprechender Beratung vermeidbar gewesen wären.

Die Anmeldung ist kostenlos und sollte spätestens bis Dienstag, 16. April 2019, erfolgen, persönlich oder schriftlich an Stadt Beckum, Weststraße 46, 59269 Beckum, telefonisch unter 02521 29-422, per Fax an 02521 2955-422, per E-Mail an rickert@beckum.de.

Beim Abbrennen eines Osterfeuers sind folgende Sicherheitsvorschriften einzuhalten:

Es dürfen ausschließlich pflanzliche Abfälle sowie unbehandeltes und Natur belassenes Holz, wie zum Beispiel Strauch- und Astschnitt verbrannt werden.
Zum Entfachen des Feuers dürfen keinerlei Brandbeschleuniger wie zum Beispiel Benzin oder Öle verwendet werden.
Die Anwohnerinnen und Anwohner dürfen nicht durch Rauch und Lärm belästigt werden. Folgende Sicherheitsabstände sind einzuhalten: 100 Meter von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden, 25 Meter von sonstigen baulichen Anlagen, 50 Meter von öffentlichen Verkehrsflächen, 10 Meter von befestigten Wirtschaftswegen.
Ein Übergreifen des Feuers durch Ausbreitung oder Funkenflug ist zu verhindern. Aus diesem Grund muss ein Feuer bei aufkommendem starkem Wind gegebenenfalls unverzüglich gelöscht werden.
Igel, Insekten und Vögel fühlen sich im aufgeschichteten Brennmaterial schnell heimisch. Um diese Tiere nicht zu gefährden, darf der Haufen erst kurz vor dem Abbrennen aufgeschichtet werden. Gegebenenfalls muss er am Tag des Abbrennens umgeschichtet werden. Da Ostern in diesem Jahr spät ist, ist die Wahrscheinlichkeit besonders hoch, dass sich Tiere in aufgeschichtetem Brennmaterial eingenistet haben.
Das Osterfeuer muss ständig von zwei Personen, davon eine über 18 Jahre alt, beaufsichtigt werden. Diese Personen dürfen den Verbrennungsplatz erst dann verlassen, wenn das Feuer und die Glut erloschen sind.
Doch auch, wenn alle diese Hinweise berücksichtigt werden, stellen die zahlreichen Osterfeuer eine spürbare Belastung für Mensch und Natur dar. Wer deshalb auf ein Osterfeuer verzichten möchte, dem bieten die Stadt Beckum und der Kreis Warendorf verschiedene Möglichkeiten einer ökologischen Entsorgung von Strauch- und Astwerk an (Grünannahme, Kompostwerk).
Näheres dazu finden Interessierte im Umweltkalender der Stadt Beckum.

 

Quelle

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