26. November 2018 / Allgemeines

Nutzung von Streumitteln im Winter

Ein weißer Gehweg, obwohl der Schnee schon getaut ist?

Ein weißer Gehweg, obwohl der Schnee schon getaut ist? Dieses Bild prägte im letzten Winter vielerorts das Stadtbild. Denn während der kalten Jahreszeit wurde auch auf Gehwegen in Beckum vielerorts Streusalz eingesetzt.    

Die Stadt Beckum weist vorsorglich auf das grundsätzliche Verbot von Salz und anderen auftauenden Stoffen aus Umweltschutzgründen hin. Streusalz gelangt in den Boden, schädigt dort das Wurzelwerk von Bäumen, Sträuchern und Bodendeckern und beeinträchtigt auch die Bodenlebewesen. Streusalz gelangt über den Boden auch ins Grundwasser und die Gewässer und führt dort zu einer Salzbelastung, die auf die empfindlichen Ökosysteme wirkt. Geeignete Mittel sind abstumpfende Stoffe wie Splitt, Sand oder Granulat. Die wirken zudem langfristiger und können wiederverwendet werden.

Eine Ausnahmeregelung besteht dahingehend, wenn durch abstumpfende Mittel keine ausreichende Wirkung mehr erzielt werden kann. Dies kann bei Eisglätte oder auf Grundstücken mit starkem Gefälle der Fall sein. Nur dann ist der Einsatz von Streusalz auf Gehwegen zulässig. Wer Salz in diesen Fällen benutzt, sollte dennoch den größtmöglichen Abstand zur angrenzenden Vegetation halten. Der Umwelt zuliebe sollte auf privaten Flächen auf Salz verzichtet werden.

 

Weitergehende Informationen zu winterlichen Pflichten sowie die rechtliche Grundlage des Winterdienstes in Beckum stehen in der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung auf www.beckum.de.

 

Quelle

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