13. Februar 2020 / Allgemeines

Nutzung öffentlicher Einrichtungen ausgedehnt

Rat der Stadt Beckum

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Auch in der Stadt Beckum sind alle Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde dazu berechtigt, die öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde zu benutzen. Aus diesem Grund eine Richtlinie zur Überlassung öffentlicher Einrichtungen für nicht-kommerzielle Nutzungen heute Thema im Rat der Stadt Beckum. 

Aber was zählt alles als öffentliche Einrichtung?
Eine öffentliche Einrichtung ist jeder Gegenstand, den die Gemeinde im öffentlichen Interesse unterhält und durch Widmung (= Zweckbestimmung) der allgemeinen Benutzung zugänglich macht z.B. eine Sporthalle oder Mensa einer städtischen Schule.

Die Zurverfügungstellung von öffentlichen Einrichtungen der Stadt Beckum außerhalb der Widmung erfolgt bereits seit Jahrzehnten zentral durch den jetzigen Fachdienst Gebäudemanagement. Über die Jahre hat sich eine Verwaltungspraxis etabliert, die durch die Stadt nach außen wenig kommuniziert und somit intransparent war. Die Richtlinie hat das Ziel, die bisherige Praxis transparent darzustellen, bisher ungeregelte Sachverhalte zu regeln und die Verwaltungsabläufe zu strukturieren. Die Richtlinie bedeutet dabei keine Einschränkung der bisherigen Nutzungsmöglichkeiten, sondern weitet sie im Grunde aus. Kostenfreie Überlassungen wurden ausgedehnt.

Bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04. Februar 2020 wurde über den Inhalt der Richtlinie ausführlich beraten. Heute entschieden die Ratsmitglieder der Stadt Beckum einstimmig, die Richtlinie mit den Beratungsergebnissen des Haupt- und Finanzausschusses zu beschließen.

>> Weitere, ausführliche Informationen zum Hintergrund, den Inhalten der Richtlinie, sowie die Richtlinie selbst findest du jederzeit im Online Ratsinformationssystem der Stadt Beckum.
Klicke einfach hier und erfahre mehr dazu unter Tagesordnungspunkt 8.

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