21. März 2020 / Allgemeines

Neuregelungen zur Kinderbetreuung

Meldung der Stadt Beckum

Ab Montag, 23. März, gelten neue Regelungen zur Betreuung von Kindern im Vorschulalter, deren Eltern in kritischer Infrastruktur tätig sind (Schlüsselpersonen).

Die Landesregierung hat entschieden, dass jede Person, die in kritischer Infrastruktur tätig ist, und eine Bescheinigung des Arbeitgebers zur Unabkömmlichkeit vorlegen kann, unabhängig von der familiären Situation einen individuellen Anspruch auf eine Betreuung ihrer Kinder in Kindertagesbetreuungsangeboten hat, wenn die Betreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll – entsprechend der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) – organisiert werden kann.

Es reicht damit, wenn von einem Elternteil eine entsprechende Bescheinigung vorlegt wird, es müssen nicht länger von beiden Elternteilen Bescheinigungen vorgelegt werden. Alleinerziehende, die in kritischer Infrastruktur tätig sind, brauchen neben der Arbeitgeberbescheinigung keine weiteren Nachweise zu erbringen.

Der Betreuungsanspruch wird in den Einrichtungen oder Kindertagespflegestellen erfüllt werden, mit denen Eltern einen Betreuungsvertrag haben.

Betreuungsanspruch auch ohne Betreuungsvertrag

Einen Betreuungsanspruch haben auch die Eltern, die keinen Betreuungsvertrag mit einem Kindertagesbetreuungsangebot haben. Eltern wenden sich in diesen Fällen an das Jugendamt.

Wenn das Kinderbetreuungsangebot, mit dem Eltern einen Betreuungsvertrag haben, eine Betreuung verweigert, bzw. ablehnt, können sich die Eltern ebenfalls an das Jugendamt wenden.

Betreuung am Wochenende

Ab dem 23. März wird auch eine Wochenendbetreuung sichergestellt.

Antragsformular

Ein aktualisierter Vordruck zur Beantragung der Notbetreuung wird am Montag auf der Seite der Stadt Beckum veröffentlicht.

Das bisherige Formular behält bis dahin seine Gültigkeit.

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