29. August 2023 / Allgemeines

Neufassung der Städtebauförderrichtlinie – Auswirkungen auf bestehende Gebietskulissen

Die wichtigsten Änderungen und deren Auswirkungen findest du hier.

Die Stadt Beckum informiert über grundlegende Änderungen in der Städtebauförderung des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Förderrichtlinie für städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen wurde überarbeitet, um Ausgabereste zu reduzieren und die Umsetzung von Projekten zu beschleunigen. Hier sind die wichtigsten Änderungen und deren Auswirkungen:

Förderung der Gesamtmaßnahme: 

Anstelle von einzelnen genehmigten Teilmaßnahmen sollen Gesamtmaßnahmen gefördert werden, die jährliche Finanzierungsabschnitte nach Bedarf ermöglichen.

Reduzierung der Komplexität: 

Die Komplexität und der Umfang der Fördergebiete sollen reduziert werden. Die Laufzeit beträgt maximal 10 Jahre, davon 6 Bewilligungs- und 4 Umsetzungsjahre.

Maximal zuwendungsfähige Gesamtausgaben: 

Es wird eine verbindliche Höchstgrenze für die förderfähigen Gesamtausgaben festgelegt.

Erstbewilligung der Gesamtmaßnahme: 

Die Erstbewilligung umfasst die Gesamtmaßnahme, einschließlich Planungskosten.

Berücksichtigung von Baukostensteigerungen: 

Baukostensteigerungen werden automatisch durch die Einführung eines jährlich festgelegten Baupreisindex berücksichtigt.

Automatisierte Auszahlung der Mittel: 

Die bewilligten Mittel werden automatisch ausgezahlt, mit verlängerter Finanzmittelverwendung, aber anschließenden Zinszahlungen oder Kappungen.

Flexibilität der Kommunen:

Kommunen haben die Möglichkeit zu vorzeitigem Maßnahmenbeginn und Umschichtungen innerhalb der gewährten Förderobergrenze.

Einführung von Zielindikatoren: 

Neue Städtebaufördergebiete müssen verbindliche Zielindikatoren erfüllen.

Auswirkungen auf das ISEK "Innenstadt Neubeckum":

Der Städtebauförderantrag für das laufende Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) in Neubeckum wird als "Erstantrag" behandelt. Die geplanten Maßnahmen aus dem ISEK müssen hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit überprüft werden, unter Berücksichtigung der bisherigen Laufzeit und umgesetzter Maßnahmen. Die Stadt Beckum möchte alle Maßnahmen, die eine hinreichende Umsetzungswahrscheinlichkeit haben, in diesen Antrag aufnehmen. Die Verwaltung wird mit der Bezirksregierung Münster Gespräche führen und eine Beschlussvorlage für den Ausschuss für Stadtentwicklung vorbereiten.

Die Neufassung der Förderrichtlinie bietet Chancen in Bezug auf Flexibilität und schnellere Umsetzung von Projekten. Sie bringt jedoch auch planerische und finanzielle Herausforderungen mit sich, da bereits beim "Erstantrag" eine höhere Verbindlichkeit geschaffen wird. 

Weitere Informationen zur Städtebauförderung und der neuen Förderrichtlinie sind auf der Webseite https://staedtebaufoerderung.nrw verfügbar.

 

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