21. November 2018 / Allgemeines

Topthema heute: Neues Pflegezentrum an der Vorhelmer Straße

Ausschuss für Stadtentwicklung und Demografie

Topthema heute: Neues Pflegezentrum an der Vorhelmer Straße

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Bereits im Jahr 2007 wurde eine Entwicklung auf den Grundstücken an der Vorhelmer Straße angestoßen. Die geltenden Bebauungspläne sollten aufgehoben und ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden.

Die geplante Wohnbauentwicklung wurde über das Entwurfsstadium hinaus bis zum Abwägungsbeschluss betrieben, allerdings wurde das Projekt vom Investor aufgegeben und das Areal wird bisher nur gering genutzt.

Im september hat sich eine neue Investorin bei der Stadt Beckum gemeldet und möchte auf dem Grundstück ein Pflegezentrum mit unterschiedlichen Betreuungsstufen zu errichten. Die Größenordnung der geplanten Gebäude ist mit den damaligen Wohnbauplanungen vergleichbar.

>> Bereits am 08. Mai wurde das Vorhaben vorgestellt. Nun soll die Bebauung durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes ermöglicht werden.

Die Festsetzungen des derzeit gültigen Bebauungsplanes lassen eine derartige Bebauung allerdings nicht zu.

Um das Vorhaben im Zuge einer Nachverdichtung realisieren zu können und gleichzeitig den Maßstab der umgebenden Bebauung zu beachten, sollen insbesondere folgende Festsetzungen getroffen werden:

  • Allgemeines Wohngebiet
  • Grundflächenzahl 0,4 (wie in allgemeinen Wohngebieten üblich)
  • Geschossflächenzahl 1,2 (entspricht der geplanten 3-geschossigen Bebauung)
  • Begrenzung der Gebäudehöhe auf circa 10 bis 12 Meter (zur Absicherung, dass die neuen Gebäude der Höhenentwicklung der bestehenden Nachbargebäude angepasst sind)
  • Festlegung der Zufahrt über das Grundstück der Antragstellerin von der Krügerstraße
  • Festsetzung von Anlieferungszufahrt und Stellplätzen für Lieferdienste (Apotheke, Wäsche, et cetera) von der Vorhelmer Straße
  • Sicherung einer fußläufigen Verbindung zwischen der Krügerstraße und der Marie-Curie-Straße

>> Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Vorhelmer Straße“ wurde in Verbindung mit § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch einstimmig am 12. September beschlossen. Der Beschluss bedeutet, dass weiterhin ein Pflegezentrum auf diesem Grundstück geplant wird und war sozusagen der Startschuss für eine weitere Planung und einen neuen Plan über die Vorhelmer Straße. Mit diesem Bebauungsplan kann etwa im November gerechnet werden.

>> Durch diese Aufstellung wird die Bebauung mit einem Pflegezentrum ermöglicht.

Mehr zum neuen Pflegezentrum gibt es heute Abend um 17:00 Uhr bei der Ausschusssitzung Stadtentwicklung und Demografie im Sitzungssaal im Rathaus in Neubeckum!

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