19. März 2024 Unfallstatistik 2023: Erneuter Anstieg der Verkehrsunfälle insbesondere innerorts Kreispolizeibehörde stellt die Unfallzahlen 2023 vor
21. Februar 2024 Familienpatenschaften als vielfältiges Konzept der Unterstützung für Eltern und ihre Kinder Digitale Informationsveranstaltung und die Basisschulung
29. Januar 2024 Buchtipp der Woche: "Gewittermann" von Tina N. Martin Empfohlen von der Buchhandlung Margret Holota in Beckum
29. März 2024 Info-Veranstaltungen zum Bachelor-Studiengang und zur Fachoberschule Polizei NRW Kommt ins Team 110
28. März 2024 3 Bushaltestellen in Beckum werden barrierefrei Haltestellen Turnhalle, Sandkuhle, Gymnasium
27. März 2024 Infoabend zur Verkehrsplanung im Bereich Hansaring und Südring in Beckum Planungsvarianten werden vorgestellt
26. März 2024 IHK-Regionalbeauftragte zu Gast im Rathaus Beckum Dorothe Hünting-Boll verabschiedet sich
29. März 2024 Entlastung für Betriebe im Kreis Warendorf Wiederholte Verlängerung der Corona-Schlussabrechnungsfrist
26. März 2024 SPD-Ortsverein Neubeckum stellt Europakandidaten Gilbert Wamba vor am Donnerstag auf dem Marktplatz Neubeckum
23. März 2024 Die CDU ist gut aufgestellt für die Wahlen Klausurtagung des CDU-Kreisvorstands Warendorf-Beckum
20. März 2024 Schokoladige Ostergrüße sendet dir das Café Steinhoff aus der Weststraße Unbedingt vorbei schauen!
13. März 2024 Haus Köller in Beckum ab morgen wieder für dich geöffnet Die Hühner pfeifen von den Ästen, Köllers Hähnchen sind die besten!
25. März 2024 Stadt Beckum sucht Leitung Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) und Familienhilfe (EG S 18 TV SuE) Stellenanzeige
24. März 2024 Jetzt bei Elektro Pelkmann als Hausgeräte Servicetechiker (m/w/d) durchstarten Ein familiärer Arbeitgeber mit spannenden Benefits
24. März 2024 Stadt Beckum sucht Hausmeisterin/Hausmeister Übergangsheime, Notunterkünfte etc. (w/m/d) Stellenanzeige
29. März 2024 25-jähriges Dienstjubiläum bei Nettesheim Raumausstattung in Beckum Ida Schön arbeitet mit viel Freude und Zuverlässigkeit
29. März 2024 Mann bleibt Mann: Wie Sprache uns beeinflusst Gegnerinnen und Gegner des Genderns argumentieren oft, das generische Maskulinum meine alle Geschlechter. Das ist zwar theoretisch so, aber in unseren Köpfen ploppen trotzdem vor allem Männer auf.
29. März 2024 Australien feiert Ostern mit Schildkröteneiern Kostbare Eiersammlung in Australien: Um zu verhindern, dass Füchse den Nachwuchs seltener Arten fressen, springen Tierschützer mit Brutkästen ein. Zu Ostern sind erste Baby-Schildkröten geschlüpft.
27. März 2024 Fäkalien-Krise: Wie Abwasser Englands Flüsse verpestet Die Verschmutzung von Flüssen und Küstengewässern in Großbritannien mit menschlichen Fäkalien macht immer wieder Schlagzeilen. Inzwischen ist sogar ein weltbekanntes Sportereignis betroffen.
Zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr, insbesondere für den Rad- und Fußverkehr, hat der Bundesrat Änderungen im Bußgeldkatalog beschlossen. Sie treten am 9.11.2021 in Kraft. In der Bußgeldkatalog-Novelle sind folgende wesentliche Änderungen vorgesehen: Parken und HaltenFür das Parkverbot auf Geh- und Radwegen, unter anderem das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe werden Geldbußen in Höhe von bis zu 110 Euro fällig. Wer durch verbotswidriges Parken oder Halten in zweiter Reihe und auf Fahrradschutzstreifen oder durch Parken auf Geh- und Radwegen andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet, muss in Zukunft mit einem Punkt rechnen. Das gilt auch bei Sachbeschädigungen oder wenn das Fahrzeug auf dem Geh- oder Radweg länger als eine Stunde parkt. Die zuständigen Behörden vor Ort stufen die Verstöße ein. Für das nicht erlaubte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz sind Geldbußen von 55 Euro vorgesehen. Das gilt auch für das nicht erlaubte Parken auf Parkplätzen für E-Autos oder Car-sharing-Fahrzeuge. Fortan wird eine Geldbuße in Höhe von 35 Euro für das rechtswidrige Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen bzw. im Bereich einer scharfen Kurve fällig. Für einen allgemeinen Halt- und Parkverstoß werden jetzt bis zu 25 Euro fällig. RettungsgasseWer keine Rettungsgasse bildet oder in der Rettungsgasse fährt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten im Fahreignungsregister rechnen. Sonstige RegelverstößeDie vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird nun mit bis zu 100 Euro Geldbuße bestraft. Auch das sogenannte Auto-Posing kann nun wirksam geahndet werden: Der Bußgeldkatalog sieht nun für das Verursachen von unnötigem Lärm, einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie das unnütze Hin- und Herfahren Bußgelder bis zu 100 Euro vor.Kraftfahrzeuge über 3,5 t dürfen beim Rechtsabbiegen innerorts nur Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7, max. 11 km/h) fahren. Verstöße dagegen können nun mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro sanktioniert werden. Außerdem wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen. Für fehlerhafte Abbiegevorgänge oder Sorgfaltspflichtverletzungen beim Ein- bzw. Aussteigen sieht der Bußgeldkatalog nun weitere Geldbußen vor. Überschreiten der GeschwindigkeitenFür Geschwindigkeitsüberschreitungen werden die Verwarn- bzw. Bußgelder teilweise doppelt so teurer. Beispielsweise steigen die Verwarngelder für Überschreitungen ab 16 bis zu 20 km/h innerorts von 35 auf 70 Euro, außerorts von 30 auf 60 Euro. Im neuen Bußgeldkatalog haben sich die Fahrverbotsgrenzen nicht geändert. Bei Überschreitungen ab 31 km/h innerorts und 41 km/h außerorts oder wenn wiederholt mehr als 25 km/h zu schnell gefahren wird, droht nach wie vor ein Fahrverbot.