17. April 2020 / Allgemeines

Neue NRW-Rechtsverordnung sieht erste Lockerungen vor

Meldung der Stadt Beckum

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Am Mittwoch hatten sich Bund und Länder über erste Lockerungen der pandemiebedingten Einschränkungen verständigt. Gestern wurde bekannt, wie die Regelungen für die nächsten 2 Wochen bis zum 3. Mai für Nordrhein-Westfalen konkret aussehen sollen.

Die neue NRW-Coronaschutzverordnung, die ab 20. April gilt, liegt seit Freitagvormittag vor. Diese sieht weiterhin die Einhaltung der Kontaktsperren und Sicherheitsmaßnahmen vor. Ein erster Schritt in Richtung „verantwortungsvolle Normalität“, wie es Ministerpräsident Armin Laschet formuliert, sind erste Öffnungen im Handel. So dürfen ab dem 20. April zusätzlich zu den bereits bekannten Handelseinrichtungen auch Buchhandlungen, Tierbedarfsmärkte, Bau- und Gartenbaumärkte einschließlich vergleichbaren Fachmärkten (z. B. Floristen, Sanitär-, Eisenwaren-, Malereibedarfs-, Bodenbelags- oder Baustoffgeschäfte) öffnen. Auch Einrichtungshäuser, Babyfachmärkte und Verkaufsstellen des Kraftfahrzeug- und Fahrradhandels können wieder geöffnet werden. Außerdem dürfen grundsätzlich alle Handelsbetriebe öffnen, deren reguläre Verkaufsfläche (im Sinne des Einzelhandelserlasses NRW) nicht größer als 800 Quadratmeter ist. Alle Einrichtungen sind verpflichtet, Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Eintritts, zur Vermeidung von Warteschlangen und zur Gewährleistung des Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen zu treffen. 

Alle bisherigen Einschränkungen zum persönlichen Verhalten gelten selbstverständlich weiter. Picknicks und Grillen sind beispielsweise weiterhin und bis auf weiteres ebenso untersagt wie Gastronomie, touristische Übernachtungen oder Zusammenkünfte und Veranstaltungen. Es finden weiterhin Kontrollen statt, Verstöße werden konsequent geahndet. 

Das Land Nordrhein-Westfalen hat zudem die bestehende Corona-Einreise-Verordnung ohne inhaltliche Änderungen bis zum 3. Mai verlängert. Diese sieht für bestimmte Personen, die aus dem Ausland eingereist sind, eine zweiwöchige verpflichtende Quarantäne vor.

Für die Veranstaltungen weist die Stadt Beckum darauf hin, dass die Verbote zunächst bis zum 3. Mai gelten. Für Veranstaltungen, die nach dem 3. Mai geplant sind, kann noch keine verbindliche Aussage getroffen werden. Wie in diesen Zeiten üblich, werden Regelungen regelmäßig den neuen Gegebenheiten und Notwendigkeiten angepasst. Die Büchereien, die nach der neuen Verordnung wieder öffnen dürften, bieten wie berichtet in den nächsten 2 Wochen einen Lieferdienst an. (www.dein-beckum.de/news/medienausleihe-in-corona-zeiten) Die für den 4. Mai geplante Öffnung wird in der Zwischenzeit im Sinne der Verordnung vorbereitet. 

Für die Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen gilt: Ab Donnerstag, den 23. April können auf freiwilliger Basis die Abiturientinnen und Abiturienten sowie die Schülerinnen und Schüler, die anderweitig Abschlussprüfungen ablegen, wieder in die Schulen, um sich auf die anstehenden Prüfungen vorbereiten zu können. Wenn die Infektionsraten dies zulassen, sollen in einem zweiten Schritt ab dem 4. Mai die 4. Klassen der Grundschulen folgen, damit sie sich auf den bevorstehenden Schulwechsel vorbereiten können. Diese erste Schulöffnung, die die Stadt Beckum als Schulträgerin intensiv mit allen Beteiligten vorbereitet, erfolgt nach vorgegebenen Hygieneregeln zum Infektionsschutz. Hierzu wird es ab Dienstag besondere Schulbegehungen zunächst in den weiterführenden Schulen geben.

 

Quelle

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