28. November 2019 / Allgemeines

Neue Gebühren in der Stadtbücherei Neubeckum

Rat der Stadt Beckum

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Seit einigen Wochen ist die neue Software in der Stadtbücherei Neubeckum, sowie in der Öffentlichen Bücherei Beckum erfolgreich in Betrieb. In dem neuen webbasierten System greifen beide Büchereien auf gemeinsame Datenbanken zurück. Auch die Nutzerinnen und Nutzer haben die Möglichkeit, über ein Online-Portal die Medienbestände beider Büchereien einzusehen und zu nutzen. So führt die Software-Umstellung dazu, dass die Zusammenarbeit zwischen der Stadtbücherei Neubeckum in Trägerschaft der Stadt Beckum und der Öffentlichen Bücherei Beckum in Trägerschaft der Katholischen Propsteigemeinde St. Stephanus Beckum weiter verstärkt wird.

Ab dem 01. Januar 2020 ist nicht nur das System in den Büchereien gleich, auch die Gebühren werden aufeinander angepasst. Dabei wird die Gebührenstruktur stark vereinfacht: Zentrales Element sind die Gebühren für Büchereiausweise, die sozial gestaffelt sind. Gesonderte Gebühren für die Ausleihe einzelner Medien wie zum Beispiel DVDs oder Wii™-Spiele erübrigen sich. Dies gilt auch für die bisherigen Gebühren für Vorbestellungen. Dadurch werden die Arbeitsabläufe optimiert. Außerdem muss die Nutzungs- und Gebührenordnung nicht mehr an neue technische Bezeichnungen der Medien angepasst werden. Aktuelle Beispiele hierfür sind die DVDs, die immer mehr an Bedeutung verlieren und die Tonies® , ein Hörbuch-Angebot für Kinder, das seit Kurzem sehr gefragt ist. Hinzu kommen Mahn- und Verzugsgebühren sowie spezielle Bearbeitungsgebühren.

Die Gebührenhöhen bleiben im Wesentlichen unverändert. Lediglich die Jahresgebühr für Familien mit minderjährigen Kindern, Ehe- und Lebenspartner(innen) sowie Einzelpersonen wurde von 15,00 Euro auf 20,00 Euro erhöht. Die Jahresgebühren für Kinder und Jugendliche bis 17 Jahren sowie für Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende bis 27 Jahren bleiben bei 5,00 Euro. Diese Gebühren können wie bisher um 50 Prozent ermäßigt werden für Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Freiwilligendiensten sowie Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte Nordrhein-Westfalen oder der Jugendleiterkarte. Neu ist, dass auch Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitslose (Arbeitslosengeld II) nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch und von Sozialhilfe nach dem SGB Zwölftes Buch eine 50-prozentige Ermäßigung erhalten können.

>> Die Nutzungs- und Gebührenordnung (ab dem 01.01.2020) für die Stadtbücherei Neubeckum findest du in den Bildern.

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