9. Juli 2019 / Allgemeines

Mit E-Scootern praktisch und sicher ans Ziel

Polizeimeldung

Es folgt eine Meldung der Polizei NRW:

Bereits wenige Wochen nach dem Start der E-Scooter gab es Stürze und Zusammenstöße. Die Polizei rät, sich zunächst in aller Ruhe mit dem neuen Fortbewegungsmittel vertraut zu machen. E-Scooter sind keine Spielzeugroller, sondern versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge. Üben Sie das Auf- und Absteigen, Anfahren und Bremsen an Orten mit wenig oder keinem Straßenverkehr. Bewegen Sie sich erst im dichteren Verkehr, wenn Sie ein sicheres Gefühl im Umgang mit dem neuen Fortbewegungsmittel erlangt haben.

Keine Helmpflicht
Wie beim Fahrradfahren besteht auch für E-Scooter keine Helmpflicht. ABER: Selbst bei Stürzen mit geringer Geschwindigkeit kann es zu schwersten Kopfverletzungen kommen! Tragen Sie deshalb zur eigenen Sicherheit stets einen Helm. Er schützt Sie vor schweren Folgen bei einem Unfall.

Keine Führerscheinpflicht
Fahrer oder Fahrerin müssen mindestens 14 Jahre alt sein, eine Führerscheinpflicht besteht nicht.

Höchstgeschwindigkeit
Die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit für die Elektrokleinstfahrzeuge beträgt 20 km/h. Wer sein Elektrokleinstfahrzeug technisch so verändert, dass es schneller als 20 km/h fährt, muss mit einer Strafanzeige rechnen.

Kein Alkohol
ACHTUNG: Nach ein bis zwei Bier droht der Führerscheinverlust. Für E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer.

Gehweg ist tabu
Elektrokleinstfahrzeuge müssen den Radweg benutzen. Ist kein Radweg vorhanden müssen sie auf die Fahrbahn, der Gehweg ist tabu. Die Fahrzeuge dürfen generell nur von einer Person benutzt werden. E-Scooter dürfen nicht nebeneinander fahren, wer mit dem Gefährt abbiegt, muss wie beim Fahrradfahren Handzeichen geben. Beim Abstellen darauf achten, dass niemand behindert wird. Informationen der Städte und Anbieter über Abstellmöglichkeiten beachten.

Kein Handy
Auch bei der Nutzung von E-Scootern gilt selbstverständlich ein Handy- und Smartphoneverbot!

Versicherung und Zulassung
Für Elektrokleinstfahrzeuge besteht eine Versicherungspflicht und sie müssen über eine Betriebserlaubnis verfügen!

Die Polizei NRW wünscht eine gute Fahrt!

 

Quelle/Bildquelle

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