5. Februar 2021 / Allgemeines

Mietwohnraum mit mehr als 11 Millionen Euro gefördert

Meldung des Kreis Warendorfs

Das mehrjährige Wohnraumförderungsprogramm des Landes NRW wurde im Kreis Warendorf auch im Jahr 2020 gut angenommen: Insgesamt konnten in den kreisangehörigen Kommunen unter anderem zehn Mietwohnungsbauprojekte gefördert werden, mit denen in den kommenden Jahren 75 bezahlbare Mietwohnungen (und ein Gemeinschaftsraum) entstehen. Von den insgesamt verausgabten rund 13,4 Millionen Euro fließen allein 11,5 Millionen Euro in den Bau von Mietwohnungen für Inhaber von Wohnberechtigungsscheinen. Mit rund 1,77 Millionen Euro an Fördermitteln konnte der Wunsch des Eigenheims für zwölf Familien mit geringem Einkommen verwirklicht werden.

Auch konnten im vergangenen Jahr erstmals Bauvorhaben im Bereich des selbst genutzten Eigentums nach der neuen Modernisierungsrichtlinie gefördert werden. Die äußerst attraktiven Konditionen eines Tilgungsnachlasses von bis zu 30 Prozent sowie einer Vollfinanzierung von Modernisierungsvorhaben bis zu einem Maximalbetrag von 100.000 Euro pro Wohnung sprechen hier für sich.

Mit dem mehrjährigen Wohnraumförderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen werden attraktive und rentable Fördermöglichkeiten zur Verfügung gestellt, um insbesondere Wohnraum für Familien mit kleinem und mittlerem Einkommen zu schaffen. Vom Land NRW wurden bereits erste Anpassungen der Wohnraumförderungsbestimmungen für das Förderjahr 2021 in Aussicht gestellt. Die bestehenden Darlehensgrundpauschalen pro Quadratmeter Wohnfläche werden bei der Förderung des Mietwohnungsneubaus voraussichtlich erneut angehoben. Auch für den Neubau und Erwerb von Eigentum sollen die Darlehensbeträge steigen. Weiterhin wird der maximale Förderbetrag in der Modernisierungsförderung erhöht. Die neuen Förderrichtlinien werden vermutlich im Laufe des Februars durch das Ministerium veröffentlicht.

Für nähergehende Informationen zu den Fördermöglichkeiten stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kämmerei, Wohnraumförderung, des Kreises gerne telefonisch unter Tel. 02581/53-2040 und-42 zur Verfügung. Auch wenn die abschließenden Konditionen für das Förderjahr 2021 noch nicht feststehen, empfehlen sie allen Interessierten, sich frühzeitig über die Möglichkeiten im Bereich der Mietwohnraum-, Eigenheim- und Modernisierungsförderung beraten zu lassen. Die aktuell geltenden Konditionen können zusammen mit weiteren Links zur NRW.BANK unter www.kreis-warendorf.de (Stichwort Wohnraumförderung) abgerufen werden.

 

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