29. Oktober 2020 / Allgemeines

Menschen mit Behinderung werden 2021 finanziell deutlich entlastet

Neue Reglungen

Steuerpflichtige mit einer Behinderung können zuversichtlich auf das kommende Jahr blicken. Mit der am 29.10. vom Deutschen Bundestag beschlossenen Novelle des Behinderten-Pauschbetragsgesetzes werden ab dem 1. Januar nächsten Jahres die Beträge erhöht und weitere steuerliche Reglungen angepasst. Bernhard Daldrup, Bundestagsabgeordneter des Kreises Warendorf, und Friedel Paßmann, Vorsitzender des Arbeitskreis Behindertenpolitik DGB Region Münsterland, erklären die Neuerungen.

„Die Anpassung der Beträge sind gelungen und ein wichtiger Schritt für mehr Teilhabe“, betonten Friedel Paßmann und Bernhard Daldrup. Ab dem neuen Jahr werden nun die Pauschbeträge verdoppelt und die veraltete Systematik ans Sozialrecht angeglichen. Das bedeute zunächst rein systematisch, führt Paßmann aus, dass eine Behinderung ab dem kommenden Jahr nun bereits ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 festgestellt würde und sich in 10er Schritten fortschreibe. Die große Entlastung sei zum einen aber die Verdopplung der Beträge und zum anderen der ersatzlose Wegfall aller steuerlichen Anspruchsvorrausetzungen für Menschen mit einem GdB kleiner 50. Hinzu komme die Einführung eines behinderungsbedingten Fahrtkosten-Pauschbetrags für geh- und stehbehinderte sowie blinde Menschen. „Diese Anpassungen sind nicht nur eine finanzielle, sondern auch eine bürokratische Entlastung für Betroffene“, so Paßmann. 

Für Menschen mit stärkeren Behinderungen entstehen neben dem alltäglichen Mehraufwand enorme Pflegekosten. Auch hier wurde der Betrag bei der Pflege von Personen mit den Pflegegraden 4 und 5 von 924 EUR auf 1.800 EUR deutlich erhöht. Wirklich bemerkenswert sei aber, fügt Daldrup hinzu, dass nun erstmals auch bei der Pflege von Personen mit den Pflegegraden 2 und 3 ein Pauschbetrag beansprucht werden kann in Höhe von 600 EUR (Pflegegrad 2) bzw. 1.100 EUR (Pflegegrad 3). „Dieser Passus war im Gesetzesentwurf noch nicht enthalten. Dass er nun gesetzlich verankert wird, zeigt deutlich, dass sich die Wertschätzung der Politik auch finanziell äußert“, so Daldrup. 

Nachbesserungen und Gleichbehandlung hingegen fordert Paßmann beim Angehörigen-Entlastungsgesetz. Zwar sei die Anpassung auf einen Freibetrag für pflegende Kinder von 100.000 EUR Brutto-Jahreseinkommen begrüßenswert gewesen, allerdings müsse diese Reglung nun auch für die Ehepartner angeglichen werden. 

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