22. April 2020 / Allgemeines

Maskenpflicht in NRW ab kommendem Montag

Einheitliche Regeln schaffen Akzeptanz

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Nordrhein-Westfalen führt, eng abgestimmt mit unseren benachbarten Bundesländern, eine landesweite Maskenpflicht zur Eindämmung des Coronavirus ein. Vom kommenden Montag, den 27. April 2020 an ist das Tragen einer Maske beim Einkaufen sowie in Bussen und Bahnen verpflichtend. Unter Auflagen können künftig zudem Geschäfte öffnen, die ihre Verkaufsfläche auf höchstens 800 Quadratmeter Verkaufsfläche reduzieren können. Dazu Peter Preuß, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, und Henning Rehbaum, Sprecher für Wirtschaft:

Peter Preuß: „Ein möglichst geschlossenes Vorgehen im Umgang mit der Corona-Pandemie ist von zentraler Bedeutung für die Akzeptanz politischer Entscheidungen, immer natürlich unter Beachtung regionaler Besonderheiten. Nordrhein-Westfalen hat sich mit seinen Nachbarländern Niedersachsen, dem Saarland und Rheinland-Pfalz eng abgestimmt darin, die bisherige dringende Empfehlung, im ÖPNV und beim Einkaufen eine sogenannte Alltagsmaske zu tragen, in eine Pflicht zu überführen. Eine Mehrheit der Deutschen ist ohnehin bereit, dies freiwillig zu tun.
Mundschutzmasken dürfen uns aber nicht in falscher Sicherheit wiegen: Das wichtigste bleibt die unbedingte Beachtung der Regeln: Zu Hause bleiben, wann immer es geht, Einhalten des Abstandes und auf regelmäßige Hygiene achten. Das Tragen einer Alltagsmaske darf nicht zur Vernachlässigung dieses erlernten Verhaltens führen. Dies müssen wir in unseren Alltag integrieren, denn das Infektionsrisiko wird es noch in Monaten geben. Wir müssen immer wieder überdenken, aber auch überprüfen können, wie erfolgreich unser Weg mit allen getroffenen Maßnahmen ist. Auch dabei helfen möglichst einheitliche Vorgaben.“
 
Henning Rehbaum: „Die Kombination aus behutsamer Öffnung der Geschäfte und der Maskenpflicht in Läden, Bus und Bahn ist der richtige Weg. Gerade für die mittelständische Bekleidungs-, Schuh-, Elektronik- oder Sportgeschäfte ist die Möglichkeit einer Reduzierung der Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter bei strengen Hygieneregeln eine pragmatische und faire Lösung. Und auch Geschäfte im Grenzgebiet zu Hessen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz haben jetzt einheitliche Öffnungsregeln für die Verkaufsfläche. Das sorgt auch für Klarheit bei den Kunden. Jetzt sind Unternehmen und Kunden aufgefordert, verantwortungsvoll mit der schrittweisen Öffnung umzugehen.“

 

Quelle

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