29. April 2020 / Allgemeines

Maske tragen und Auto fahren?

Polizeimeldung

Es folgt eine Meldung der Polizei Warendorf:

Aktuell erreichen die Polizei Warendorf Anrufe bei denen es um das Tragen einer Maske (Mund-Nasen-Bedeckung) beim Führen eines Kraftfahrzeugs geht. Hier besteht scheinbar eine hohe Unsicherheit.

Bei einer sachgemäßen Verwendung einer Maske ist die Nasen- und Mundpartie verdeckt, aber Augen und Stirn sowie weitere persönliche Merkmale der fahrzeugführenden Person noch zu erkennen. Eine Maske ist so zu tragen, dass Augen und Stirn weiterhin erkennbar sind, um eine Identifizierung der fahrzeugführenden Person zu ermöglichen.

Bei zusätzlicher Verdeckung von Gesichtspartien (etwa durch Tragen einer Sonnenbrille oder Kopfbedeckung), die in der Absicht getragen wird die Identität der fahrenden Person zu erschweren, kann ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsverordnung (§ 23 Absatz 4) angenommen werden.

Bei Verstößen wird die Polizei über das nötige Fingerspitzengefühl verfügen, die Intention des Trägers herausfinden und angemessen reagieren.

Nutzt jemand alleine ein Kraftfahrzeug, besteht aus medizinischen Gründen keine Notwendigkeit für das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

 

Quelle

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