19. Februar 2020 / Allgemeines

Lifting für die Innenstadt

Förderprogramme Innenstadt Beckum

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Mit dem Hof- und Fassadenprogramm und dem Verfügungsfonds Innenstadt Beckum werden renovierte Fassaden und frische Ideen gefördert. Beides hat der Rat der Stadt Beckum jetzt beschlossen. Wer im Fördergebiet wohnt und einen neuen Fassadenanstrich oder Ähnliches für sein Haus plant, kann dafür einen Zuschuss bei der Stadt Beckum beantragen. Die entsprechende Richtlinie hat der Rat der Stadt Beckum in seiner letzten Sitzung auf den Weg gebracht. Attrakttive Fassaden werten die Innenstadt und das Image des gesamten Standortes auf. Der Bund, das Land Nordrhein-Westfalen und die Stadt Beckum fördern daher in einem festgelegten Gebiet der Beckumer Innenstadt Maßnahmen, die Fassaden verbessern, Flächen entsiegeln oder Hof- und Gartenflächen herrichten.

Anträge stellen können Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigte von Gebäuden, baulichen Anlagen und Grundstücken, die im Fördergebiet liegen. Das Hof- und Fassadenprogramm Innenstadt Beckum ist eine von zahlreichen Maßnahmen aus dem Integrierten Handlungs- und Maßnahmenkonzept Innenstadt Beckum 2012 (IHMK). Sollte es sich bei Ihrem Objekt um ein Denkmal handeln, wird im Einzelfall geprüft, ob eine Förderung möglich ist. 

>> Ansprechpartnerin für das Hof- und Fassadenprogramm Innenstadt Beckum beim Fachdienst Stadtplanung und Wirtschaftsförderung ist Helga Grothues, grothues@beckum.de, 02521 29-165.

Weitere Infos findest du hier:

Verfügungsfonds Innenstadt Beckum
Auch eine überarbeitete Richtlinie zur finanziellen Unterstützung privater Ideen zur Aufwertung und Belebung der Innenstadt hat der Rat am 13. Februar 2020 beschlossen. Hier werden beispielsweise Projekte gefördert, die den Einzelhandel oder das Gastgewerbe beleben oder zu einem positiven Stadtbild beitragen.

Du arbeitest oder wohnst in der Beckumer Innenstadt? Du besitzt dort eine Immobilie? Und SDu hast frische Ideen für die Innenstadt? Dann stell der Satdt Beckum dein Projekt vor. Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer, Bewohnerinnen und Bewohner, Geschäftsleute, Vereine sowie sonstige Innenstadtaktive, die im Fördergebiet liegen. Geschäftsleute, die sich eine neue Geschäftsausstattung für den öffentlichen Raum anschaffen möchten, können ebenfalls einen Zuschuss beantragen. Oder möchtest du die Ideen anderer finanziell unterstützen und in den Verfügungsfonds einzahlen? Auch das ist möglich.

Ob deine Projektidee im Fördergebiet umgesetzt werden kann und was du sonst noch berücksichtigen solltest, erfährst du im Fachdienst Stadtplanung und Wirtschaftsförderung bei Pia Heitkämper, heitkaemper@beckum.de, 02521 29-322.

Weitere Infos findest du hier:

 

Quelle

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