21. April 2020 / Allgemeines

Krisenstab empfiehlt Mund-Nasen-Schutz beim Einkaufen und in Bussen und Bahnen

Kreis Warendorf

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„Die Beachtung der üblichen Hygienevorschriften und die Einhaltung des Mindestabstands bieten weiterhin den sichersten Schutz vor Infektionen.“ So lautet der einhellige Tenor der ärztlichen Vertreter im Krisenstab des Kreises Warendorf am Dienstagmittag. Darüber hinaus empfiehlt der Krisenstab des Kreises Warendorf zum Schutz anderer dringend das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in den Bereichen, wo der Mindestabstand nicht immer eingehalten werden kann, also insbesondere:

  • Beim Einkaufen in Geschäften und auf Wochenmärkten
  • In Bussen und Bahnen
  • Bei Behördengängen

Maskenpflicht ja oder nein – diese Frage wird deutschlandweit diskutiert. Auch Landrat Dr. Olaf Gericke und die Bürgermeister der kreisangehörigen Kommunen beschäftigten sich in einer gemeinsamen Telefonkonferenz unter anderem mit dem Thema. Das einstimmige Ergebnis: Man wolle keinen Flickenteppich, sondern eine einheitliche Lösung für den Kreis Warendorf. „Das Infektionsgeschehen im Kreis Warendorf hat sich bisher vergleichsweise moderat entwickelt, so dass wir uns einig sind, dass eine Maskenpflicht derzeit noch nicht erforderlich ist. Trotzdem appellieren wir an die Eigenverantwortung der Menschen, sich und andere nicht leichtfertig in Gefahr zu bringen“, fasst der Landrat zusammen und fordert das Land NRW auf, eine einheitliche Regelung zu treffen.

Gesundheitsamtsleiter Dr. Wolfgang Hückelheim berichtete, dass selbstgenähte Masken aus Baumwollstoff den Träger zwar nicht vor Viren schützen, aber beim Sprechen, Husten oder Niesen Tröpfchen zurückhalten und so andere vor Infektionen schützen können. „Insbesondere im öffentlichen Personennahverkehr, in Geschäften oder auf dem Wochenmarkt sowie bei Behördengängen kann so das Risiko von Tröpfchenübertragungen reduziert werden“, so Dr. Hückelheim.

Ein weiteres Thema der Telefonkonferenz mit den Bürgermeistern war die Neuregelung für Beerdigungen. Nachdem die Coronaschutzverordnung die Teilnehmer nicht mehr nur auf den engeren Familienkreis begrenzt und keine zahlenmäßige Begrenzung nennt, beschloss die Runde einstimmig, dass Beerdigungen bzw. Trauerfeierlichkeiten nach wie vor nur draußen und nicht in Trauerhallen und anderen geschlossenen Räumen stattfinden sollen.


Quelle: Kreis Warendorf

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