3. Juli 2021 / Allgemeines

Kreuzimpfungen möglich

Meldung des Kreis Warendorfs

Am 01.07. hat die ständige Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Instituts die Empfehlung für sogenannte Kreuzimpfungen angepasst. Allen Personen, die über 60 Jahre alt sind und eine Erstimpfung mit dem Vektor-Impfstoff von Astra Zeneca erhalten haben, wird für die Zweitimpfung ein sogenannter mRNA-Impfstoff von BioNTec oder Moderna empfohlen.

Erste Studien zeigten bei der Impfung von zwei verschiedenen Impfstoffen (heterologe Impfung) eine stärkere Immunantwort als bei der zweifachen Gabe des AstraZeneca-Impfstoffes (homologe Impfung). Daher hat sich die STIKO auch aufgrund der weiteren Verbreitung der Delta-Mutation zu diesem Schritt entschlossen.

Nach Maßgabe des NRW-Gesundheitsministeriums wird jeder Person, die bereits eine Erstimpfung mit dem Impfstoff des Herstellers AstraZeneca erhalten hat, ab sofort zur Vervollständigung der Impfserie regelhaft eine Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff (BioNTech oder Moderna) angeboten (Mindestabstand 4 Wochen). Eine freiwillige Zweitimpfung mit AstraZeneca auf Wunsch bleibt weiterhin möglich.

Personen, die bereits über einen Zweittermin für AstraZeneca im Impfzentrum verfügen, müssen diesbezüglich nichts weiter veranlassen. Das Wahlrecht kann im Rahmen des ärztlichen Aufklärungsgesprächs vor Ort ausgeübt werden.

Innerhalb der EU wird dieses heterologe Impfschema durch Nachweis im internationalen (gelben) Impfausweis oder als digitaler Impfpass anerkannt.

Allerdings ist dies nicht in allen Ländern außerhalb der EU der Fall, da die Weltgesundheitsorganisation eine Kreuzimpfung noch nicht empfiehlt. Daher müssen sich Reisende in Nicht-EU-Länder beim Auswärtigen Amt informieren, ob in dem jeweiligen Zielland eine Kreuzimpfung anerkannt wird.

Zur Verbesserung des Schutzes gegen die Delta-Variante des SARSCov-2-Virus kann nach neuester Erlasslage ebenfalls das Impfintervall für die mRNA-Impfstoffe auf 4 Wochen verkürzt werden.

Das Terminbuchungssystem der Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe ermöglicht ab dem 5. Juli 2021 die Buchung von Einzelterminen. Darüber hinaus sind ab diesem Datum auch Umbuchungen von Zweitimpfungsterminen für mRNA-Impfstoffe innerhalb des durch die Zulassung vorgesehenen Zeitraums möglich, um den impfwilligen Personen mehr Flexibilität einzuräumen.

Unabhängig von homologer oder heterologer Impfung, schützt die vollständige Impfung wirksam vor schweren Krankheitsverläufen, auch bei Infektionen mit der Delta-Variante. 

 

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