6. September 2019 / Allgemeines

Konzert auf dem Achterdeck: Stadt Beckum stellt klar

Pressemitteilung der Stadt Beckum

Angesichts der bei Facebook geführten Diskussion rund um eine Konzertveranstaltung im Biergarten des Westfälischen Hofs am 22. August stellt der Fachdienst Recht und Ordnung der Stadt Beckum klar, dass es kein behördliches Einschreiten gegen das Konzert gegeben hat und die Band unbehelligt bis ca. 23 Uhr im Biergarten aufspielte.

Es ist jedoch so, dass die seit 2003 geltende Baugenehmigung auf der Freifläche keine Musikveranstaltungen oder sonstige Beschallung zulässt. Eine solche Nutzung wurde im Übrigen nicht beantragt und konnte somit nicht genehmigt werden. Daran hat sich bis heute nichts geändert. 

Aufgrund eines Anwohnerhinweises hat inzwischen - wie in solchen Fällen üblich - ein erstes Gespräch von städtischen Mitarbeitern mit dem Gastronomen stattgefunden um hierauf aufmerksam zu machen. Die Verwaltung wird weiterhin mit ihm im Kontakt bleiben und beratend zur Seite stehen.

>> Hier findest Du den Artikel, der auf den sich die Meldung bezieht.
>> Hier findest Du die dazugehörige Facebook-Diskussion.

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