17. September 2018 / Allgemeines

Konferenz der Bürgermeisterin und der Bürgermeister im Kreis Warendorf

Konferenz 2018

Konferenz der Bürgermeisterin und der Bürgermeister im Kreis Warendorf

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Am vergangenen Freitag fand die Konferenz der Bürgermeisterin und der Bürgermeister im Kreis Warendorf statt. Besonderer Schwerpunkt lag auf den beiden Themen Klärschlammbeseitigung und Kreisetat 2019.

Klärschlammbeseitigung
Die AWG übernimmt für die Städte und Gemeinden im Kreis Warendorf die Beseitigung von Klärschlamm. Hierfür hat die AWG mit jeder Kommune einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen. Der Klärschlamm darf nicht mehr – wie früher – auf den Feldern verteilt werden, da die Belastung für das Grundwasser wohl zu groß sei. Aus diesem Grund wird er heutzutage verbrannt.
Zielsetzung ist es, dem Klärschlamm vor der Verbrennung die Feuchtigkeit zu entziehen, damit die Verbrennung günstiger wird. Aus diesem Grund plant die AWG eine sogenannte Containertrocknung. Da die oben genannten Verträge aber demnächst auslaufen, und die AWG Planungssicherheit im Hinblick auf die Refinanzierung der Investitionen benötigt, bittet die AWG darum, dass die Kommunen im Kreis Warendorf die Verträge nicht kündigen. Bei einer Nichtkündigung verlängern sich die Verträge nämlich automatisch um 5 Jahre. Die Städte und Gemeinden sind positiv gestimmt, mit der AWG in Sachen Klärschlammbeseitigung auch in Zukunft weiter zusammen zu arbeiten.

Kreisetat 2019
Das Eckdatenpapier des Landrates für den Kreisetat 2019 liegt den kreisangehörigen Kommunen vor. Eine entsprechende gemeinsame Stellungnahme an den Landrat wird nach der heutigen Konferenz finalisiert. Man ist dieses Jahr positiv gestimmt, weil der Kreis die Forderungen der Städte und Gemeinden nun umsetzt. Die gemeinsamen Stellungnahmen der vergangenen Jahre waren somit rückwirkend betrachtet richtig. So wurde zum Beispiel die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im Vergleich zum Vorjahr gesenkt, was einer zentralen Forderung der Kommunen entsprochen habe. Das Ziel für die Zukunft müsse Nachhaltigkeit sein, d. h. man fordere eine Kreisumlage, die die Kommunen nicht zuschnürt und auch weiterhin eine Rückführung der überzahlten Kreisumlage an die Städte und Gemeinden.

Darüber hinaus wurden in Sachen „Flüchtlingsfinanzierung“ folgende zentrale Forderungen wiederholt formuliert:

  • Volle Erstattung der Kosten vom Land für die Flüchtlinge, die sich aktuell im Asylverfahren befinden.
  • Kostenerstattung für geduldete Flüchtlinge über die ersten 3 Monate hinaus.
  • Weitergabe der Integrationspauschale an die Kommunen in möglichst großem Umfang, da Integration auf kommunaler Ebene geschieht – nicht auf Landesebene.

 

Quelle

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