15. Januar 2018 / Allgemeines

Kirchplatzgestaltung: Einladung zum Gespräch

Inhalte: Kirchplatzgestaltung,Martinsgelände und den Martinskindergarten und Trauerhalle

Kirchplatzgestaltung: Einladung zum Gespräch

Um über die Pläne zur künftigen Kirchplatzgestaltung ins Gespräch zu kommen, lädt der Kirchenvorstand der Propsteigemeinde St. Stephanus am Donnerstag, den 18. Januar um 19.30 Uhr alle Interessierten zu einer Pfarrversammlung in die St. Stephanuskirche ein.


Es kann dabei auch über konkretere Pläne für das Martinsgelände und den Martinskindergarten sowie über die Trauerhalle auf dem Elisabethfriedhof diksutiert werden.

 

Einige Mitglieder des Heimat- und Geschichtsvereins haben einen Initiativkreis gegründet, der sich für den Erhalt dieses ehemaligen karolingischen Friedhofs nördlich der Stephanuskirche stark macht.

Die Fläche dieses Friedhofs, oder auch Kirchplatz genannt, wurde über 1000 Jahre als Begräbnisstätte genutzt. Seit mehr als 200 Jahren ist er stillgelegt, aber noch unangetastet. Bisher hat kein Pfarrer oder Propst diesen ehemaligen Friedhof zu irgendwelchen Bebauungen freigegeben. Schließlich ist dort mit Gebeinen von Verstorbenen in fünfstelliger Zahl zu rechnen (ca. 50.000 Verstorbene oder mehr). Der Initiativkreis wünscht sich, dass diese Fläche unangetastet bleibt.

Ihre Argumente sind im Folgenden aufgelistet: 

Gründe für den Erhalt der Gräberfläche an der St. Stephanus-Kirche

Historische und kulturhistorische Aspekte 

Bei der Gräberfläche („Kirchhof“) handelt es sich um ein „Bodendenkmal, dessen Wert nicht hoch genug eingeschätzt werden kann“ (LWL). Der Friedhof wurde in karolingischer Zeit (etwa um das Jahr 780) als Gräberfeld angelegt und bis zum Jahr 1819 mit deutlich mehr als 50.000 Bestattungen belegt; er besteht also seit mehr als 1.200 Jahren.

Die Pfarrei St. Stephanus ist eine der vier Urpfarreien des von Karl dem Großen begründeten Bistums Münster. In Westfalen sind nur noch äußerst wenige Gräberflächen mit diesem Zeitspektrum und von dieser Bedeutung in unbefestigtem Zustand erhalten.

Der Beckumer Kirchhof ist nicht nur ein bedeutendes Zeugnis für die historische Begräbniskultur (in unmittelbarer Nähe zur Kirche), sondern bildet auch eine „Pufferzone“ zwischen der weltlichen Sphäre (Rathaus/Markt) und der geistlichen Sphäre (Kirche). Ein solches Ensemble sollte für künftige Generationen bewahrt werden und deutlich erkennbar bleiben (siehe Luftbild).

Religiöse und ethische Aspekte

Als Friedhof ist die Fläche seit 1.200 Jahren ein Ort der Totenruhe. Wie alle Friedhöfe ist er dem pietätvollen Andenken an unsere verstorbenen Vorfahren und ihrer christlichen Auferstehungs-Hoffnung gewidmet. Alle früheren Generationen haben diesem Ort Respekt erwiesen und die Verstorbenen buchstäblich „in Ruhe“ gelassen.

Bereits wenige Zentimeter unter der Grasnarbe sind beträchtliche Knochenfunde in 5-stelliger Zahl zu erwarten. Würde man damit beginnen, das Erdreich abzutragen, käme dies einer Störung der Totenruhe gleich. Alle Religionen (insbesondere das Juden- und Christentum) haben ihre Bestattungsorte durch alle Zeiten hindurch „heilig“ und unversehrt gehalten, wie es der jüdische Friedhof auf dem Ostwall besonders gut belegt.

Eine umfassende Neugestaltung würde ein immens wichtiges christliches Kulturgut unwiederbringlich zerstören und darüber hinaus die pastoralen Gestaltungsmöglichkeiten künftiger Generationen massiv beschränken.

Städtebauliche Aspekte

Der Erhalt des historischen Kirchhofs in seiner jetzigen Form verhindert, dass direkt über den historischen Grabanlagen ein „Event- bzw. Rummelplatz“ entsteht, der zudem mit öffentlichen Mitteln finanziert würde – würdiges Gedenken würde eingetauscht gegen „Remmidemmi“.

Die Fläche bietet mit ihrem beschaulich-meditativen Charakter eine „grüne Oase“ der Ruhe und des Verweilens inmitten der innerstädtischen Betriebsamkeit; mit verhältnismäßig geringem Aufwand (z.B. Sitzbänke) könnte sie leicht aufgewertet werden.

Ökologisch-politische Aspekte

Eine großflächige Versiegelung der lebendigen und naturnahen Grünflächen mit „großformatigen Betonplatten“ auf frostsicherem Unterbau und entsprechender Entwässerung entspricht nicht einem zeitgemäßen Klimaschutz; weite Teile der Innenstadt sind bereits betonstein-versiegelte Steinwüste. Andernorts hat man längst damit begonnen, Flächen wieder zu entsiegeln und in einen naturnahen Zustand zurückzubringen.

Der weitgehende und möglichst unveränderte Erhalt der Gräberfläche ist von jeher im besonderen öffentlichen Interesse gewesen – nicht erst seit der Eintragung als Bodendenkmal.

Schäden und Spätfolgen

Der Erhalt des Kirchhofs in seinem jetzigen Umfang würde kostenintensive archäologische Untersuchungen und Dokumentationen unnötig machen. Würden bei Erdaushubarbeiten zudem bauliche Überreste aus früheren Zeiten freigelegt, müssten diese aufwändig dauerhaft gesichert und erhalten werden.

Eine intensive Nutzung der betonstein-plattierten Fläche würde aufgrund der Schallverstärkung zu akustischen Beeinträchtigungen im Innenraum der St. Stephanus-Kirche führen. Gottesdienste und Konzerte würden ebenso gestört wie die andächtige Ruhe.

Eine Versiegelung der Fläche hätte notwendigerweise eine veränderte Entwässerung zur Folge. Weil das Regenwasser nicht mehr vom Erdreich aufgenommen werden kann, sind gravierende Bauschäden durch Austrocknung der Fundamente möglich.

Rechtliche Aspekte

Juristische Unwägbarkeiten bei den behördlichen Genehmigungen stehen zu erwarten. So dürfte der „öffentliche Belang“ des Bodendenkmals, auf den der Landschaftsverband in seiner Stellungnahme unmissverständlich verweist, einer Genehmigung entgegenstehen.

Alternativ-Vorschlag (s. Plan)

Im Bereich der Clemens-August-Straße inklusive des Parkplatzes vor dem Kolpinghaus bietet sich ein erheblich größeres Flächenpotential von ca. 3.500 qm (im Vergleich zum Marktplatz mit ca. 1.900 qm und dem nördlichen Kirchhof mit ca. 1.150 qm).

Dieser Bereich bedarf deutlich dringender einer umfassenden Neugestaltung mit einer zeitgemäßen Verkehrsberuhigung und einer barrierefreien Anpassung der Bodenverhältnisse. Hier könnte damit eine deutlich besser geeignete Ausweichfläche beispielsweise für den Wochenmarkt entstehen.

 

von

Dieter Große-Sudhues, Maria Hagedorn, Birgit Harrendorf-Vorländer, Sigrid Himmel, Eva Hübscher, Inge Sternagel, Maria Sudbrock, Reinhold Sudbrock, Lothar Schnitz und Stefan Wittenbrink.

 

Foto©Wolfgang Immig

 

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