13. Februar 2020 / Allgemeines

Keine Ton- und Videoaufnahmen mehr gestattet

Rat der Stadt Beckum

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In letzter Zeit kam es immer wieder vor, dass im öffentlichen Teil von Ratssitzungen oder auch in Sitzungen der Fachausschüsse von Zuhörenden Bild- und/oder Tonaufnahmen per Smartphone angefertigt wurden. Bislang gibt es in der geltenden Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse diesbezüglich keine Regelung.

Das soll nun geändert werden. Dafür schlug die Stadt Beckum bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04. Februar 2020 vor, die Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse so zu ergänzen, dass Bildaufnahmen nur nach vorheriger Zustimmung jeder Person angefertigt werden dürfen, die auf den Aufnahmen zu sehen sein wird.

Nach ausführlicher Beratung der Mitglieder im Fachausschuss, kamen sie zu dem Entschluss, dass Fotoaufnahmen nur durch die Presse erfolgen dürfen. Video- und Tonaufnahmen sollen weder für Zwecke der Pressearbeit noch für private Zwecke zulässig sein. Diesem Entschluss folgten heute auch die Ratsmitglieder einstimmig, sodass ab sofort keine Ton- und Videoaufnahmen während Sitzungen der Fachausschüsse oder des Rates der Stadt Beckum mehr gefertigt werden dürfen. Bildaufnahmen sind nur noch seitens der Presse zulässig!

Sollten die Zuschauer dem nicht nachkommen, so darf der jeweilige Vorsitz seines Hausrechts Gebrauch machen. 

>> Dies gilt auch bei genehmigten Bildaufnahmen, die aber den Sitzungsablauf stören.

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