26. Oktober 2018 / Allgemeines

Keine LKW-Maut für kommunale Fahrzeuge

Ausschusssitzung

Keine LKW-Maut für kommunale Fahrzeuge

Am 26./27. Oktober tagte der Ausschuss für Finanzen und Kommunalwirtschaft des Deutschen Städte- und Gemeindebundes in Beckum. Dabei wandte sich der Ausschuss gegen einen aktuellen Gesetzentwurf, nach dem der Bund auf Kosten der Kommunen Einnahmen aus der LKW-Maut erzielt, weil nicht alle kommunale LKW-Fahrten von der Maut befreit sind.

Der Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen und Kommunalwirtschaft, Oberbürgermeister Dr. Bernhard Gmehling (Neuburg a. d. Donau), erklärte hierzu, dass der Ansatz, die LKW-Maut auf alle Bundesstraßen auszuweiten, richtig sei, um die Finanzierung der Straßen zu verbessern. "Es ist dem Bürger jedoch nicht vermittelbar, dass davon auch kommunale LKW betroffen sind. Folge ist, dass die Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben Maut an den Bund bezahlen müssen und dies zu Kostensteigerungen wie beispielsweise bei den Abfallgebühren führen kann."

Das Bundesfernstraßenmautgesetz sieht eine Befreiung bestimmter kommunaler Fahrzeuge im Bereich der Straßenreinigung oder des Winterdienstes vor. Andere kommunale Fahrzeuge unterliegen dagegen der Mautpflicht, wie beispielsweise jene, die bei der Pflege von Grünanlagen, der Abfallbeseitigung, der Wasserversorgung oder dem Transport gemeindlicher Güter eingesetzt werden. Neben der finanziellen Belastung der betroffenen Gemeinden ist zu befürchten, dass es durch eine Mautpflicht für Fahrzeuge, die kommunale Pflichtaufgaben erfüllen, zu einem Anstieg der Preise und Gebühren kommen kann.
Etwa wenn die Abfallentsorgung bei Grundstücken, die an einer mautpflichtigen Bundesstraße liegen, erfolgt. Denn die Gebührenpflicht besteht auch bei Ortsdurchfahrten. Darüber hinaus lassen sich in vielen ländlichen Regionen Bundesstraßen nur mit erheblichem Zeitaufwand umfahren, was unter den Gesichtspunkten des Umweltschutzes und des wirtschaftlichen Betriebes kontraproduktiv wäre.

Der Ausschuss fordert daher umfassende Befreiungen für die Fahrzeuge der Kommunen. "Es kann nicht sein, dass die Städte und Gemeinden belastet werden, während der Bund aus den Mauteinnahmen seine Straßenunterhaltung finanziert. Die Maut wurde ursprünglich eingeführt, um den gewerblichen Güterverkehr an der Finanzierung der Autobahnen und Bundesstraßen zu beteiligen und sollte sich auch daran messen lassen. Gerade die Bundespolitik fordert immer weitreichende Entbürokratisierung und gleichzeitig schafft man eine solche Regelung, die auf Seiten der Kommunen einen neuen bürokratischen Aufwand erzeugt.", stellt Ghmeling abschließend fest.

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