18. Dezember 2020 / Allgemeines

Keine Geschwindigkeitsbeschränkung am Paterweg im Bereich des Geländes der Neuen Grundschule Mitte?

Keine besondere Gefahrenlage

In der Vergangenheit bestand am Paterweg jeweils im Bereich der Schulgelände Kettelerschule und Albertus-Magnus-Gymnasium (AMG) eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h. Im Zusammenhang mit der Einrichtung einer Tempo 30-Zone an der Kettelerstraße, unter Inanspruchnahme von Fördergeldern, prüfte die Bezirksregierung Münster als Fördergeberin die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen. 

Da am Paterweg in Höhe der Zuwegung zum Schulgelände Kettelerschule Schülerinnen und Schüler die Straße über eine Fußgängerampel gesichert queren können, gibt es keine besondere Gefahrenlage, die die Einrichtung einer Geschwindigkeitsbeschränkung an dieser Stelle rechtfertigt, heißt es seitens der Verwaltung. 

Im Bereich des AMG überqueren Schülerinnen und Schüler im Bereich der Haltestellen die Straße, insbesondere, wenn sie zum Gebäude der ehemaligen Prudentiaschule unterwegs sind, ansonsten gibt es auch hier die Möglichkeit, die Ampel zu nutzen. 

Zwischenzeitlich wurden die Regelungen der Straßenverkehrsbehörde (§ 45 Abs. 9) insoweit geändert, dass unter Vorliegen bestimmter Rahmenbedingungen die Einrichtung von Geschwindigkeitsbeschränkungen vor allgemeinbildenden Schulen grundsätzlich erfolgen kann. 

Derzeit besteht aufgrund der Bautätigkeit kein direkter Zugang vom Paterweg auf den Schulhof der Neuen Grundschule Mitte, was jedoch u.a. eine zwingende Voraussetzung für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung wäre. 

Es ist jedoch beabsichtigt, unter Berücksichtigung des Baustellenfortschritts und der Vorgaben der Fördergeberin die rechtlichen Rahmenbedingungen auszuschöpfen.

Von Elisabeth Eickmeier

 

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