18. März 2019 / Allgemeines

Jurist klärt über Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Testament auf

St. Elisabeth-Hospital Beckum

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Am Mittwoch, 27. März 2019, findet um 17 Uhr, im Rahmen der Reihe „Medizinischer Mittwoch“, im St. Elisabeth-Hospital Beckum, Elisabethstraße 10, im Veranstaltungssaal, im 7. Obergeschoss, für alle Interessierten ein kostenloser Vortrag zum Thema „Rechtliche Vorsorge für das Alter“ statt. 

Der Beckumer Rechtanwalt und Notar, Rüdiger Gockel, wird allen Interessierten eine Übersicht dazu geben, welche vorsorgenden Verfügungen man für das Alter treffen kann.

„Es handelt sich um insgesamt drei Verfügungen, die bedacht werden sollten: Eine Vorsorgevollmacht, eine Patientenverfügung und ein Testament“, so Gockel. Der Vortrag beschäftigt sich mit Inhalt und Form dieser Verfügungen, beleuchtet aber auch die Folgen, wenn derartige Regelungen nicht getroffen wurden. Was geschieht also beispielsweise, wenn zwar eine Vollmacht, aber keine Patientenverfügung vorliegt? Wer kümmert sich um den Nachlass, wenn kein Testament gemacht wurde? Ist eigentlich ein Ehepartner berechtigt, Anordnungen zu medizinischen Behandlungen seines Partners zu treffen oder etwa einen Vertrag für diesen zu unterschreiben?

Im Anschluss an den Vortrag ist Raum für Fragen und Diskussionen gegeben.

Der Eintritt ist frei und eine Voranmeldung ist nicht erforderlich.

 

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