30. März 2021 / Allgemeines

Impfungen für chronisch Kranke möglich

Meldung des Kreises Warendorf

Wer an einer chronischen Erkrankung leidet und für den deshalb ein hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht, hat nun die Möglichkeit, sich für einen Impftermin registrieren zu lassen.

Folgende Erkrankungen können momentan gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 der Coronavirus-Impfverordnung für eine Impfung berücksichtigt werden:

  • Trisomie 21 oder Behinderungen durch Conterganschädigung
  • Zustand nach Organtransplantation
  • Demenz
  • Schwere psychische Erkrankungen (z. B. Schizophrenie, bipolare Störungen, schwere Depression)
  • Geistige Behinderung
  • Behandlungsbedürftige Krebserkrankungen
  • Chronische Lungenerkrankungen (z. B. COPD, Mukoviszidose)
  • Neuromuskuläre Erkrankungen (z. B. Muskeldystrophie Typ Duchenne)
  • Schwerer Diabetes mellitus mit Komplikationen
  • Chronisches Leberleiden (z. B. Leberzirrhose, Morbus Wilson)
  • Chronisches Nierenleiden (z. B. Dialysepflichtige Niereninsuffizienz)
  • Adipositas Grad III (Body-Mass-Index > 40)
  • Sonstige Erkrankungen, durch die nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Verlauf nach einer SARS-CoV-2-Infektion besteht

Eine Registrierung ist nur online auf der Sonderseite des Kreises Warendorf unter Punkt 3 (>> www.kreis-warendorf.de/impfung) möglich. Dieses Impfangebot kann nur in Abhängigkeit des zur Verfügung stehenden Impfstoffkontingentes aufrecht gehalten werden. Es besteht also die Möglichkeit, dass trotz Registrierung kein Impftermin gebucht werden kann. Ebenso wird insgesamt mit erhöhten Wartezeiten zu rechnen sein.

Eine Buchung ist zunächst nur bis zum 05.04.2021 möglich. Ab dem 06.04.2021 kann eine Impfung ebenfalls bei den niedergelassenen Ärzten erfolgen.

Wer zu der oben aufgeführten Personengruppe gehört und einen Impftermin vereinbaren möchte, muss bei der Registrierung ein ärztliches Attest einreichen, aus dem hervorgeht, dass er auf Grund der Erkrankung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 der Coronavirus-Impfverordnung impfberechtigt ist.

Es sind ausdrücklich auch die Personen aufgerufen, die im Rahmen der Härtefallprüfung bisher eine Ablehnung erhalten haben und die o. g. Voraussetzungen erfüllen. Die Liste der Erkrankungen befindet sich auf der Sonderseite, auf der sich Betroffene für einen Impftermin registrieren lassen können.

Quelle

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Meldung der Stadt Beckum:

Am 8. April 2021 starten die Corona-Impfungen in Nordrhein-Westfalen für die nächste Gruppe. Dazu erhalten die 79-Jährigen einen Infobrief aus dem NRW-Gesundheitsministerium. Die Stadt Beckum hat heute rund 300 dieser Briefe an die Beckumerinnen und Beckumer des Jahrgangs 1941 (geboren zwischen 01.02. und 31.12.1941) verschickt. 

Ab 6. April 2021 können die 79-Jährigen aus Beckum und ihre Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner Impftermine für das Impfzentrum Ennigerloh (Gelände des Entsorgungszentrums AWG, Am Westring 10) unter der kostenlosen Rufnummer 0800 116 117 02 oder online unter >> www.116117.de vereinbaren.
Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe nimmt die Anmeldungen entgegen. 

Zutritt hat nur, wer zuvor einen Termin vereinbart hat. Zum Impftermin sollten neben dem Personalausweis auch die Gesundheitskarte, der Impfpass und gegebenenfalls medizinische Unterlagen mitgebracht werden. Unter >> www.kreis-warendorf.de/impfung stehen ein Aufklärungsmerkblatt sowie ein Anamnese- und Einwilligungsbogen zum Herunterladen bereit. Wer diese ausgefüllt und unterschrieben mitbringt, kann Wartezeit sparen. Die Unterlagen liegen aber selbstverständlich auch im Impfzentrum aus.

Paare dürfen sich auch gemeinsam zum Impftermin anmelden, auch dann, wenn der oder die Partnerin jünger als 79 ist. Wer nicht alleine kommen kann, darf sich von einer Person begleiten lassen. Am Impfzentrum sind ausreichend Parkplätze vorhanden. Viele Taxi- und Beförderungsunternehmen haben sich bereit erklärt, die Fahrten zum Impfzentrum zu einem geringeren Fahrpreis als üblich anzubieten. Zudem wurde eine Bushaltestelle am Impfzentrum eingerichtet, die montags bis freitags von der Linie R63 angefahren wird. Am Wochenende ist der Taxibus T63 abrufbereit.

Wer für die Terminvergabe und die Fahrt zum Impfzentrum Hilfe benötigt und dafür nicht auf Angehörige oder Bekannte zurückgreifen kann, dem greift das Mehrgenerationenhaus Mütterzentrum unter die Arme. Ansprechpartnerin ist Frau Rentrup-Wintergalen, 02521 824490161. Die Hilfestellung richtet sich nach den dort zur Verfügung stehenden Ressourcen. Die Fahrten können nicht barrierefrei durchgeführt werden. 

Impfberechtigte der nachfolgenden Geburtsjahre werden in den nächsten Wochen über ihr Impfangebot informiert. Weitere Infos auf der Sonderseite des Kreises Warendorf >> www.kreis-warendorf.de/impfung sowie unter >> www.beckum.de.

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