2. April 2024 Umgang mit Daten, Cybergewalt und gefährdende Medieninhalte Kriminalpräventiver Workshop für Lehrkräfte im Kreis Warendorf
19. März 2024 Unfallstatistik 2023: Erneuter Anstieg der Verkehrsunfälle insbesondere innerorts Kreispolizeibehörde stellt die Unfallzahlen 2023 vor
21. Februar 2024 Familienpatenschaften als vielfältiges Konzept der Unterstützung für Eltern und ihre Kinder Digitale Informationsveranstaltung und die Basisschulung
19. April 2024 Praktischer Politikunterricht im Beckumer Rathaus Die 5d besucht Bürgermeister, Bürgerbüro und Standesamt
19. April 2024 Europawahl am 9. Juni 2024 - Infos für Beckum Was müssen bei uns lebende EU-Bürgerinnen und EU-Bürger beachten?
19. April 2024 Münsterland e.V. fördert regionale Vernetzung und Markenstärkung Ratssitzung der Stadt Beckum
18. April 2024 Wichtige Weichenstellungen für anstehende Veranstaltungen Beckum setzt neue Beschlüsse
16. April 2024 Entdecke den neuen Partyservice-Katalog von Schulte-Assmann in Beckum Partyservice in Beckum
20. März 2024 Schokoladige Ostergrüße sendet dir das Café Steinhoff aus der Weststraße Unbedingt vorbei schauen!
12. April 2024 TwinCable sucht Verstärkung für das Restaurant: Werde Küchenhilfe oder Koch (m/w/d) Stellenanzeige
19. April 2024 Eröffnung „MuseumMobil“ mit Podiumsdiskussion in Beckum Tauche ein in die spannende Geschichte der Zementindustrie
19. April 2024 Gewinne einen Bollerwagen mit Proviant von REWE Schürbüscher Nimm jetzt am Gewinnspiel teil!
19. April 2024 WHO empfiehlt nach Vogelgrippe-Fund pasteurisierte Milch Nach der Entdeckung des Vogelgrippevirus in unpasteurisierter Milch in den USA taucht die Frage auf: wie sicher ist Milch? Die WHO empfiehlt pasteurisierte Produkte.
19. April 2024 Lyriden am Nachthimmel - Chancen auf Sternschnuppen Jedes Jahr zieht die Erde auf ihrer Umlaufbahn durch Kometentrümmer. In Kürze könnten die Lyriden zu beobachten sein.
19. April 2024 Küsten-Kinderstube: Junge Weiße Haie sind gern nah am Strand Ausgewachsene Weiße Haie haben fast keine natürlichen Feinde - ihr Nachwuchs aber schon. Das könnte ein Grund dafür sein, dass sich Jungtiere gern in Küstennähe aufhalten. Doch es gibt weitere Aspekte.
Anzeige Schul- und Kindergartenkinder sollen wirksam vor Masern geschützt werden. Das ist das Ziel des Masernschutzgesetzes, das am 1. März 2020 in Kraft tritt. Das Gesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in Schule oder Kindergarten die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen. Auch bei der Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson muss ein Nachweis über die Masernimpfung erfolgen. Einen Maserschutz nachweisen müssen auch Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind wie Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal – soweit diese Personen nach 1970, d.h. ab dem 01.01.1971, geboren sind. Auch Asylbewerber und Flüchtlinge müssen den Impfschutz vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft aufweisen. Der Nachweis kann durch den Impfausweis, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder – insbesondere bei bereits früher durchgemachter Krankheit – durch ein ärztliches Attest erbracht werden. Besteht eine medizinische Kontraindikation, so kann durch Vorlage eines ärztlichen Attests die Befreiung von der Impfpflicht erteilt werden. Der Nachweis ist in der Regel gegenüber der Leitung der Einrichtung vor Beginn der Betreuung zu erbringen. Kinder, die schon vor dem 01.03.2020 im Kindergarten, in der Schule oder in anderen Gemeinschaftseinrichtungen betreut werden, müssen den Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erbringen. Ebenfalls möglich ist die Bestätigung einer zuvor besuchten Einrichtung, dass ein entsprechender Nachweis bereits dort vorgelegen hat. Entsprechendes gilt für Personal in Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen, wie z.B. in Krankenhäusern oder Arztpraxen. In vielen medizinischen Einrichtungen ist das bereits gelebte Praxis. Auch hier muss das Personal die Impfung nachweisen oder die Krankheit bereits durchlitten haben und damit immun sein. Eltern, die ihre in Gemeinschaftseinrichtungen betreuten Kinder nicht impfen lassen, müssen mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 2500 Euro rechnen. Die Geldbuße kann auch gegen die Leitungen von Kindertagesstätten verhängt werden, die nicht geimpfte Kinder aufnehmen. Ein Bußgeld kommt auch in Betracht gegen nicht geimpftes Personal in Gemeinschaftseinrichtungen, Gesundheitseinrichtungen und Asylbewerberunterkünften und gegen nicht geimpfte Bewohner solcher Unterkünfte. Nichtgeimpfte Kinder können vom Besuch des Kindergartens ausgeschlossen werden. Nichtgeimpftes Personal darf in Gemeinschafts- oder Gesundheitseinrichtungen keine Tätigkeiten aufnehmen. Kinder, die unter zwei Jahre alt sind, müssen mindestens eine Masernschutzimpfung (oder eine Immunität gegen Masern) nachweisen und können dann aufgenommen werden. Kinder unter einem Jahr können ohne Nachweis aufgenommen werden.Bei Personen ohne Maserschutz, die bereits in den betroffenen Einrichtungen betreut werden oder tätig sind, und bei Personen in Kinderheimen und Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber und Flüchtlinge muss das Gesundheitsamt informiert werden und im Einzelfall entscheiden, ob Tätigkeits- oder Betretungsverbote ausgesprochen werden.Im Internet und anderen Medien gibt es viele falsche Informationen zu Impfungen im Allgemeinen und zur Masernimpfung im Speziellen, wie z.B. ein angeblich erhöhtes Risiko für Autismus. „Lassen Sie sich davon nicht beeinflussen, denn die Impfung ist trotz möglicher Impfreaktionen gut verträglich. Entgegen einer immer noch weit verbreiteten Meinung sind Masern keine harmlose Kinderkrankheit. Komplikationen wie Mittelohr-, Lungen oder Gehirnentzündungen sind möglich“, teilt das Gesundheitsamt des Kreises Warendorf mit. „Eltern müssen wissen: Impfen schützt die Gesundheit ihrer Kinder!“ Fragen dazu beantwortet dir gerne das Gesundheitsamt in Warendorf unter der Telefonnummer 02581 53-5320 oder -5360. Quelle: Kreis Warendorf