13. Februar 2020 / Allgemeines

Hof- und Fassadenprogramm für die Beckumer Innenstadt

Rat der Stadt Beckum

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Im integrierten Handlungs- und Maßnahmenkonzept für die Innenstadt Beckum 2012 ist als ein wesentliches Ziel die qualitative Aufwertung und Entwicklung des Stadtbildes genannt. Hierzu ist unter anderem vorgesehen, Maßnahmen zur Fassadenverbesserung, Entsiegelung, Begrünung, Herrichtung und Gestaltung von Hof- und Gartenflächen sowie an Außenwänden und Dächern auf privaten Grundstücken durchzuführen.

>> Das Hof- und Fassadenprogramm soll die Eigentümerinnen und Eigentümer durch finanzielle Anreize zu privaten Investitionen beziehungsweise zur Herrichtung ihrer Grundstücke motivieren.

Im Rahmen des integrierten Handlungs- und Maßnahmenkonzeptes aus dem Jahr 2000 wurde das Programm in der Vergangenheit bereits im Pulortviertel in den Jahren 2011 bis 2013 umgesetzt. Im nächsten Schritt wurde seitens der Stadt auf Grundlage des Konzeptes aus dem Jahr 2012 eine Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen für Hof- und Fassadengestaltung, Entsiegelungen und Begrünung von Hofflächen in der Oststraße, mit einer Gültigkeit bis zum 31.12.2014 erlassen. Die Laufzeit der Richtlinie wurde zum Ende des Jahres 2017 verlängert. Es wurde festgestellt, auch weitere innerstädtische Geschäftslagen in die Förderung mit einzubeziehen, sodass das Fördergebiet erweitert und die Laufzeit der Richtlinie wiederum bis zum Ende des Jahres 2018 verlängert wurde.

Da für das Förderprogramm zwischenzeitlich eine gute Akzeptanz bei den Eigentümerinnen und Eigentümern geschaffen werden konnte, wurde für das Jahr 2019 ein erneuter Antrag auf Städtebaufördermittel gestellt. Dieser wurde mit einer Laufzeit bis zum Jahr 2023 bewilligt.

In der neuen Richtlinie wird das Fördergebiet auf weitere innerstädtische Geschäftslagen angepasst und räumlich wie folgt begrenzt: Markt, Nordstraße, Oststraße, Weststraße bis Hausnummer 40, Nordwall die ungeraden Hausnummern 35 bis 49, Hühlstraße, Kirchplatz, Propsteigasse sowie Clemens-August-Straße die Hausnummern 1 bis 11.

>> Dieser neuen Richtlinie stimmten die Ratsmitglieder im Rat der Stadt Beckum in ihrer heutigen Sitzung einstimmig zu.

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