29. September 2020 / Allgemeines

Grippeschutz während der Corona-Pandemie besonders wichtig

Gesundheitsamt des Kreises klärt auf

Der Herbst hat dem Kalender nach begonnen; damit wächst einerseits die Sorge vor steigenden Corona-Infektionszahlen, andererseits steht damit auch die nächste Grippewelle vor der Tür. Die echte Virusgrippe (saisonale Influenza) ist eine akute, hoch ansteckende Viruserkrankung der Atemwege, die mit Fieber, Husten und Muskelschmerzen einher geht und gehäuft in der kalten Jahreszeit auftritt.

„Sie kann alle Altersgruppen betreffen, wobei ältere Menschen, chronisch Kranke und Personen mit einem geschwächten Immunsystem besonders gefährdet sind. Die Grippe wird von Influenzaviren des Typs A oder B verursacht und ist nicht zu verwechseln mit einem grippalen Infekt oder einer einfachen Erkältung“, erläutert Dr. Wolfgang Hückelheim, Leiter des Kreisgesundheitsamtes.

Daher rät das Gesundheitsamt zu einer Impfung in den Herbstmonaten, um sich bestmöglich vor einer Influenza-Grippe zu schützen. „Der vollständige Schutz entwickelt sich innerhalb von zwei bis drei Wochen nach der Impfung. Sie kann jederzeit durchgeführt werden“, so Hückelheim weiter. Geimpfte schützen nicht nur sich selbst, sondern auch die Menschen in ihrem sozialen Umfeld.

In diesem Jahr kommt der Grippeschutzimpfung eine ganz besondere Bedeutung zu. Denn im Rahmen der COVID-19-Pandemie kommt es darauf an, eine Überlastung des medizinischen Versorgungssystems durch schwere Krankheitsverläufe mit Behandlungsnotwendigkeit auf Intensivstationen oder Beatmungsplätzen mit allen Mitteln zu verhindern. Hier kann die Grippeschutzimpfung einen ganz wesentlichen Beitrag dazu leisten, dass es nicht zu einem gleichzeitigen übermäßigen Auftreten schwerer Corona- und Grippe-Erkrankungen kommt.

Da sich die Grippe-Viren ständig verändern, können auch Personen, die im Vorjahr eine Influenza durchgemacht haben oder geimpft wurden, in diesem Jahr erneut erkranken. Deshalb muss die Grippeimpfung jedes Jahr aufs Neue mit dem jeweils aktuellen, sehr gut verträglichen Impfstoff durchgeführt werden.

Das Gesundheitsamt empfiehlt die Impfung allen Personen, für die eine Influenza eine besondere Gefährdung ist, wie z.B. Personen über 60 Jahre Personen, die durch ihren Beruf täglich mit vielen Menschen in Kontakt kommen, wie zum Beispiel Busfahrer oder Lehrer, Bewohner von Wohn- und Pflegeeinrichtungen, Erwachsene, Jugendliche und Kinder mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer bestehenden Grunderkrankung (chronische Atemwegserkrankungen, chronische Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Leber- und Nierenkrankheiten, Stoffwechselkrankheiten wie z.B. Diabetes, angeborene und erworbene Schäden des Immunsystems wie z.B. eine HIV-Infektion), Personen, die von ihnen betreute, ungeimpfte Risikopersonen mit Influenza anstecken könnten, wie etwa Pflegepersonal in Krankenhäusern oder Pflegeheimen. Alle Schwangeren ab dem vierten Schwangerschaftsmonat, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens auch eher unabhängig davon können sich alle Menschen impfen lassen; dabei ist allerdings die Frage der Kostenübernahme durch die jeweilige Krankenkasse zu klären.

>> Weitere Fragen zur Grippeimpfung beantworten die Ärzte im Kreis Warendorf ihren Patienten gern.

Quelle

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