19. September 2019 / Allgemeines

Gleichstellungsplan der Stadt Beckum

Ratssitzung Stadt Beckum

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Bereits in der Sitzung des Fachausschusses für Inklusion, Frauen, Soziales, Wohnen und Ehrenamt berieten sich die Ausschussmitglieder umfassend über den zu beschließenden Gleichstellungsplan 2019 - 2023.

Gemäß des Landesgleichstellungsgesetzes erstellt jede Dienststelle mit mindestens 20 Beschäftigten im Rahmen ihrer Zuständigkeit für Personalangelegenheiten jeweils für den Zeitraum von 3 bis 5 Jahren einen Gleichstellungsplan. Dieser war auch Thema in der heutigen Sitzung des Rates der Stadt Beckum.

Was ist ein Gleichstellungsplan?
Der Gleichstellungsplan beinhaltet Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung, zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie und zum Abbau der Unterrepräsentanz von Frauen.

Der Gleichstellungsplan wurde von der Verwaltung im Arbeitskreis Personalentwicklung erarbeitet. Dieses Gremium setzt sich zusammen aus Beschäftigten des Fachbereiches Innere Verwaltung, des Fachdienstes Personal, Vertreterinnen und Vertretern des Personalrates und der Schwerbehindertenvertretung sowie der Gleichstellungsbeauftragten.

Der Plan berücksichtigt die Zahlen zum Personalbestand nach dem Stand der Personalstatistik zum 30.06.2018. Im textlichen Teil sind auch die seitdem erfolgten Personalentwicklungen berücksichtigt.

>>Hier gelangst du zum Online Ratsinformationssystem der Stadt Beckum. Dort findest du in der Anlage des Tagesordnungspunkt 6 den gesamten Gleichstellungsplan 2019 - 2023 zum durchblättern.

In der Ratssitzung wurde der Gleichstellungsplan 2019 – 2023 einstimmig beschlossen.

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