28. Juni 2019 / Allgemeines

Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h im Bereich der Elisabethstraße

Ausschuss für Bauen und Umwelt

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Im Antrag des Ausschusses für öffentliche Sicherheit und Ordnung schlugen die Petenten planungs- und verkehrsrechtliche Lösungen vor, die zur verkehrlichen Beruhigung an der Elisabethstraße und zu gesicherten Fußgängerquerungen an Clemens-August-Straße und Elisabethstraße beitragen sollen.

Eine Prüfung der Rechtmäßigkeit einzelner Maßnahmen erfolgte bereits vor der erstmaligen Behandlung im Fachausschuss. Weitere Sachverhaltsprüfungen bedurften zunächst der Entscheidung über den zukünftigen Status der betroffenen Straßen. In der Folge entschied der Ausschuss für Bauen, Umwelt, Energie und Vergaben in seiner Sitzung am 27.06.2018 vor einer inhaltlichen Behandlung der vorgebrachten Themen zunächst die Erstellung des Verkehrsentwicklungsplans (VEP) abzuwarten. Dieser wurde in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Demografie am 03.04.2019 abschließend behandelt und vom Rat der Stadt Beckum in dessen Sitzung am 10.04.2019 beschlossen. 

>> Die gewünschten Maßnahmen zur verkehrlichen Beruhigung an der Elisabeth und Clemens-August-Straße findest du hier, im Online Ratsinformationssystem der Stadt Beckum nachlesen.

Am 26. Juni 2019 sprach der Ausschuss sich dafür aus, im Bereich der Elisabethstraße zumindest in Höhe des Krankenhausgeländes eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h einzuführen. Diese Empfehlung wird die Verwaltung umsetzen. Darüber hinaus ist gegenwärtig keine Verkehrsberuhigung im Bereich der Elisabethstraße vorgesehen, insbesondere nicht eine weit reichende Tempo-30-Zone. Unzulässig ist auch ein gewünschter Fußgängerüberweg auf der Elisabethstraße im Bereich Wersequerung.

Ausführlich diskutiert wurde die Errichtung eines Fußgängerüberweges an der Clemens-August-Straße in Höhe Einmündung Elisabethstraße. Da der Verkehrsentwickungsplan perspektivisch für die Innenstadt größtenteils einheitliche Regelungen wie eine Tempo-20-Zone auf der Clemens-August-Straße vorsieht, wäre ein Fußgängerüberweg dann im Regelfall nicht zulässig. Der Antrag auf Errichtung eines Fußgängerüberweges wurde wegen der noch nicht geklärten Ausgestaltung der Straße abgelehnt, wie uns Elmar Liekenbröcker, Leiter vom Fachbereich für Recht, Sicherheit und Ordnung der Stadt Beckum, auf Nachfrage mitteilte.

Quelle

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