15. Mai 2018 / Allgemeines

Geschlechtsspezifische Schwimmzeiten werden insgesamt überprüft

Männer und Frauen sind gleichberechtigt!

Geschlechtsspezifische Schwimmzeiten werden insgesamt überprüft

Männer und Frauen sind gleichberechtigt!“, von diesem Verfassungsgrundsatz haben sich die Organisatorinnen des sogenannten „Männerschwimmens“ leiten lassen, damit es im April 2018 erstmalig im Hallenbad Beckum außerhalb der regulären Öffnungszeiten dieses sportliche Angebot geben konnte.

Vorausgegangen war ein Antrag des deutsch-arabischen Vereins im September 2017 mit 50 Unterschriften, der den Bedarf begründete. Die Gleichstellungsbeauftragte und die Verantwortlichen des Eigenbetriebs Energieversorgung und Bäder haben mit Blick auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz die Rahmenbedingungen geprüft. Nicht religiöse Gründe für eine geschlechtsspezifische Schwimmzeit im Hallenbad standen im Vordergrund, sondern der Grundsatz der Gleichbehandlung von Frauen und Männern.

Die Schwimmzeiten für alle Beckumer Frauen und Mädchen werden seit mehr als 10 Jahren 3 Mal jährlich im Hallenbad angeboten. Das Angebot erfährt von 17 – 20 Uhr jeweils nach den Trainingszeiten der Schwimmvereine am Sonntagnachmittag einen guten Zuspruch. Bedenken und Einwände zu diesem Angebot hat es bis heute nicht gegeben. Deshalb wurde es auch nicht in Frage gestellt. Daher war auch dem begründeten Antrag der Männergruppe aus Gleichbehandlungsgründen stattzugeben. Der erste Termin wurde nur von wenigen Schwimmern wahrgenommen. 

Da es das Angebot der geschlechterspezifischen Schwimmzeiten nur im Hallenbad gibt, wird die Sommerzeit genutzt, um alle Aspekte und die vorliegenden Einwände mit Blick auf diese beiden Angebote abzuwägen.

 

 

Quelle

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