18. März 2020 / Allgemeines

Gastronomie und nicht versorgungsnotwendiger Einzelhandel müssen schließen

Meldung der Stadt Beckum

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Die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus gehen in die nächste Stufe. Die Stadt Beckum hat soeben die 3. Allgemeinverfügung erlassen, die nun auch die Gastronomie und Teile des Einzelhandels betrifft. Ab Donnerstag, den 19. März und bis auf Weiteres müssen alle Läden im gesamten Beckumer Stadtgebiet schließen, die nicht unmittelbar für die Versorgung erforderlich sind. Darunter fallen nun auch alle Restaurants, Möbelhäuser, Schuh- und Bekleidungsgeschäfte sowie Parfümerien, Läden für Deko-Artikel oder Fahrschulen.

Geöffnet bleiben Supermärkte und Bäckereien sowie anderer Lebensmittel-Einzelhandel, Wochenmärkte, Apotheken und Drogerien, Getränkemärkte, Abhol- und Lieferdienste, Sanitätshäuser, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisörbetriebe, Reinigungen und Waschsalons, Zeitungsverkaufsstellen, Bau- und Gartenmärkte sowie Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.

Diese Verkaufsstellen müssen alle erforderlichen Maßnahmen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen treffen. Dienstleistende und Handwerksbetriebe können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. 

Die wichtigsten Informationen zum neuartigen Corona-Virus bündelt die Stadt Beckum unter www.beckum.de/corona.html

 

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