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Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen stellen einen Antrag, dass die die Verwaltung prüfen soll, ob zukünftig in Bebauungsplänen festgesetzt werden soll, dass nicht baulich genutzte Freiflächen von Baugrundstücken als unversiegelte, begrünte Vegetationsfläche angelegt werden sollen.
>> Die Mitglieder des Ausschusses stimmten einstimmig zu, dass im Einzelfall geprüft wird und diese Thematik in zukünftigen Diskussionen aufgenommen wird.
Die Verwaltung äußerte, dass sie keine allgemeine Aussage bzw. Vorgabe bezüglich der Gestaltung machen möchte, damit individueller Freiraum gewährt werden kann und verschiedene Quartiere entstehen, sodass nicht alles gleich aussieht. Es wurde angemerkt, dass dies bereits angewendet wird und auf das Förderprogramm zur Dachbegrünung hingewiesen.
Hier findest du die einzelnen Punkte des Antrages der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen:
- "Es ist durch die Verwaltung zu prüfen, ob in Bebauungsplänen für Neubaugebiete künftig festgesetzt werden kann, dass nicht baulich genutzte Freiflächen von Baugrundstücken als unversiegelte, begrünte Vegetationsfläche anzulegen sind. Kies-, Schotter und ähnliche Materialschüttungen ggf. in Kombination mit darunterliegenden wasserdichten und nicht durchwurzelbaren Folien sind hierfür unzulässig.
- Die Verwaltung erarbeitet ein Beratungsangebot für Gartenbesitzer*innen zu einer pflegeleichten und ökologisch wertvollen Gartengestaltung.
- Um Anreize für die Umgestaltung von Steingärten zu schaffen, soll außerdem eine finanzielle Förderung von ökologisch gestalteten Vorgärten geprüft werden im Rahmen des Haushalts 2020. Hierbei sollte ein Betrag von € 50.000 als Rahmen festgelegt werden.
- Weiterhin erstellt die Verwaltung ein Verfahren zur Verteilung der städtischen Fördermittel."