13. Februar 2020 / Allgemeines

Fragen und Antworten rund um den Dyckerhoffsee - Blaue Lagune

Anfrage des Bündnis 90 / Die Grünen im September 2019

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Bereits im September erreichte uns von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen ein umfangreicher Fragenkatalog zur Situation an der Blauen Lagune im Sommer 2019. Die Fraktionsmitglieder baten bei der Stadt Beckum um Antworten. Da die Situation am Dyckerhoffsee im vergangen Sommer nicht einfach war, war das Ziel der Fraktion, die Situation ordentlich aufzuarbeiten, um auf solche Fälle in diesem Jahr vorberietet zu sein.

Nun liegen die Antworten der Stadt Beckum an die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vor. Diese findest du zur ersten Information hier:

1. Wie viel zusätzlicher Personaleinsatz war im Jahr 2019 gegenüber den Vorjahren notwendig (insbesondere beim Ordnungsamt)?
"Im Fachdienst Recht und Ordnung der Stadt Beckum wurden 2019 zur Überwachung der Blauen Lagune 2 Personen zusätzlich an jedem warmen Tag eingesetzt. Im Gegensatz zu den vergangenen Jahren waren dann 2 Doppelstreifen im Dienst."

2. Wurden für die Wahrnehmung der Aufgaben des Ordnungsamtes zusätzliche Fahrzeuge angeschafft bzw. eingesetzt?
"Zur Wahrnehmung der Aufgaben wurden die vorhandenen Mittel genutzt und keine zusätzlichen PKW gekauft und eingesetzt. Zur effektiveren Überwachung aller Erholungsgebiete im Stadtgebiet wurden zum Jahresende 5 E-Scooter zur schnelleren Bewegung innerhalb der Gebiete beschafft. Die Anschaffung ist jedoch nicht ausdrücklich für die Blaue Lagune erfolgt. Die E-Scooter werden auch am Freizeitsee Tuttenbrock und im Aktivpark Phoenix eingesetzt."

3. Wie viele zusätzliche Arbeitsstunden sind diesbezüglich gegenüber den Vorjahren angefallen?
"Hierzu kann keine genaue Aussage getroffen werden, da keine Arbeitsaufzeichnung nach Aufgaben stattfindet. Insgesamt kann jedoch gesagt werden, dass aufgrund der Stundenerfassungen für die Wochenenden und die langen Arbeitstage im Sommer mindestens 450 Arbeitsstunden im Außendienst für das Jahr 2019 an der Blauen Lagune geleistet wurden. In den letzten Jahren waren die Kolleginnen und Kollegen auch immer wieder dort im Einsatz, jedoch nicht so konzentriert. Zudem kann festgehalten werden, dass im Jahr 2019 jeweils 2 Doppelstreifen in dem Gebiet der Blauen Lagune eingesetzt waren. Zuvor war an den Wochenenden immer nur eine Doppelstreife im Einsatz."

4. In wie vielen Fällen wurden Fahrzeuge durch ordnungsbehördliche Maßnahmen abgeschleppt? Welche Kosten sind dadurch entstanden und sind diese Kosten in Gänze wieder eingebracht worden? Wenn nein, welche Außenstände bestehen noch und was wird unternommen, um diese wieder einzubringen?
"Es wurden 21 Fahrzeuge im Bereich der Blauen Lagune abgeschleppt. Es sind Kosten in Höhe von 4.609,50 Euro entstanden. Diese Gesamtkosten konnten bisher noch nicht in Gänze wieder eingebracht werden. Aktuell bestehen Außenstände in Höhe von 671,25 Euro. In den Fällen mit offener Forderung wird diese im Rahmen der Vollstreckung durch den Fachdienst Stadtkasse und Steuern eingetrieben."

5. Wie viele Ordnungswidrigkeiten welcher Art sind von den Mitarbeitern des Ordnungsamtes im Außendienst erfasst worden, wie viele Personalien wurden aufgenommen und wie viele Wiederholungsfälle gab es?
"Es wurden 255 Verstöße festgestellt. In allen Fällen wurden Personalien aufgenommen. Dabei wurden insbesondere Verstöße gegen das Betretungsverbot für den Biotopsee und Verstöße gegen das Grillverbot aufgenommen. In einem Fall wurde ein Verstoß gegen das Landesimmissionsschutzgesetz festgestellt. In 2 Fällen konnte die wiederholte Begehung einer Ordnungswidrigkeit aufgenommen werden."

6. Wie viele Beschwerden welcher Art sind in der Zeit seit Inkrafttreten der Verordnung bei der Stadt Beckum eingegangen, und werden generell alle Beschwerden (telefonisch, per E-Mail, persönlich, schriftlich) registriert?
"Während der Dienstzeiten findet eine Registrierung der eingehenden Beschwerden über das Ideen- und Beschwerdemanagement statt. Die Eingangsart wird ebenso festgehalten wie der Beschwerdegrund. Die Beschwerden, die telefonisch an den Wochenenden bei der Rufbereitschaft eingegangen sind, sind nicht erfasst worden. Auf dem schriftlichen Weg, insbesondere per E-Mail sowie persönlich und telefonisch, wurden 21 Beschwerden erfasst. Beschwerdegegenstand war dabei häufig der anfallende Müll, die Parksituation und die Störung der Anwohnerinnen und Anwohner."

7. Wie viele „Fälle“ wurden an die Bezirksregierung weitergeleitet und welche Konsequenzen werden bzw. sind dort daraus abgeleitet worden? 
"Die Bezirksregierung Münster hat im Vorfeld des Sommers deutlich gemacht, dass eine Ordnungswidrigkeitenanzeige das letzte Mittel bei absolut uneinsichtigen Personen sein sollte. Für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten hat die zuständige Behörde einen großen Ermessensspielraum, diesen hat die Bezirksregierung im Vorfeld deutlich abgesteckt. Eine Verfolgung wäre erst bei Wiederholungstätern aufgenommen worden. Insgesamt waren diese jedoch nahezu nicht anzutreffen, sodass eine Weiterleitung der Fälle in der Situation des letzten Sommers nicht angezeigt war. Generell kann jedoch nicht nachgehalten werden, wie viele Fälle geahndet werden und wie hoch die verhängten Verwarnungen und Bußgelder sind, da die Bezirksregierung als zuständige Behörde unabhängig handelt."

8. In wie viel Fällen wurden Geldstrafen verhängt, in welcher Höhe und für welche Vergehen? 
"Es wurden 377 Verwarnungen zwischen 10,00 Euro und 30,00 Euro für falsch parkende Autos im Bereich der Blauen Lagune erteilt. Die Gesamtforderung der Verwarnungen beträgt 6.280,50 Euro. Außerhalb des ruhenden Verkehrs wurde für einen Verstoß gegen § 10 Absätze 1 und 2 Landesimmissionsschutzgesetz eine Verwarnung in Höhe von 35,00 Euro verhängt."

9. Auf welche Summe belaufen sich die Gesamtkosten für die Stadt Beckum für die Überwachung der Situation rund um die Blaue Lagune (inklusive Müllcontainerdienst, Beschilderungen, Personal, ggf. zusätzlichem PKW-Einsatz, Aufstellen und Abholen der Verkehrsschilder usw.)? 
"Die Personalkosten können nicht nachgehalten werden, da das Personal keine aufgabenbezogenen Aufzeichnungen macht. Die Wasseruntersuchungen für beide Seen kosteten 224,91 Euro. Die Beschilderung zur Ordnungsbehördlichen Verordnung und ihre Aufstellung kostete 4.399,48 Euro. Die kurzfristige Haltverbotsbeschilderung wurde nicht einzeln erfasst und ist im Rahmen der Kosten der laufenden Straßenverkehrsbeschilderungen mit abgerechnet worden. Die Absperrmaterialien inklusive des Transports und der Sicherung kosteten 1.853,29 Euro. Die Kosten für zusätzliche Müllcontainer und die Müllabholung sind nicht bezifferbar, da diese im Rahmen von vorhandenen Sammelaufträgen bearbeitet und abgerechnet wurden.
Die Gesamtkosten für die Stadt Beckum für die Überwachung der Blauen Lagune können daher nicht konkret beziffert werden. PKW-Kosten und andere Kosten der laufenden Verwaltung entstanden bereits in den früheren Jahren, da auch dann eine Überwachung in der Blauen Lagune stattgefunden hatte."

10. Welche Möglichkeit sieht die Stadt Beckum, verbleibende Kronkorken, Zigarettenstummel, Glasscherben usw. zu beseitigen? 
"Als Eigentümerin der Flächen des ehemaligen Steinbruchs-West stellt die Stadt Beckum die Sauberkeit in diesem Naherholungsgebiet sicher. Über die regelmäßig stattfindenden Reinigungen hinaus ist es geplant, im Nachgang der Sommersaison an den Uferbereichen sowie den angrenzenden Böschungen eine konzentrierte, gründliche Abfallsäuberung durchzuführen."

11. Wie oft wurde Brandalarm gemeldet, sodass die Feuerwehr einschreiten musste? 
"Seit dem 01.04.2019 hat die Feuerwehr 3 Einsätze an der Blauen Lagune gehabt. Es kam 2 Mal zum Brandeinsatz, in beiden Fälle war jedoch das Anzünden einer Shisha-Pfeife der Grund für eine starke Rauchentwicklung, sodass letztendlich ein Einschreiten der Feuerwehr nicht notwendig war. Bei dem 3. Einsatz handelte es sich um einen Rettungsdiensteinsatz."

>> Für alle Interessierten wird das Thema "Mögliche zukünftige Nutzung der Seen des ehemaligen Steinbruchs West zwischen Ahlener Straße und Vorhelmer Straße" in der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Umwelt, Energie und Vergaben am 18. Februar 2020 um 17:00 Uhr im Rathaus Neubeckum behandelt. Alle Einwohnerinnen und Einwohner sind zum öffentlichen Teil der Tagesordnung herzlich eingeladen!

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