Anzeige
Da einige Abschnitte in der bisher geltenden Sportförderrichtlinie der Stadt Beckum veraltet sind, oder nicht geregelt sind, wie beispielsweise die Sportanlagenanmietung, wurde diese Richtlinie nun überarbeitet und transparenter gestaltet.
Einige hauptsächliche Änderungen betreffen:
- die Bereitstellung von Sportanlagen
- Förderung der Jugendarbeit
- Beschaffung von Sportgeräten
- Betriebs- und Unterhaltungskosten
- Vereinsjubiläen
- Sportanlagenanmietung
- Datenschutz
Gemeinsam mit dem Vorstand des Stadtsportverbands Beckum e. V. thematisierte die Verwaltung der Stadt Beckum die neue Förderrichtlinie und fand anschließend die Zustimmung des Vorstands. Auch die Mitglieder des Schul-, Kultur- und Sportausschusses stimmten dem heute einstimmig zu. Bevor die neue Sportförderrichtlinie allerdings in Kraft tritt braucht es noch die Zustimmung vom Rat der Stadt Beckum. Dieser trifft sich zu dem Thema am 02. April 2020.
>> Weitere Informationen zur neuen Richtlinie findest du im Online Ratsinformationssystem der Stadt Beckum unter Tagesordnungspunkt 5.