16. März 2021 / Allgemeines

Feststellung der Geflügelpest bei vier Wildgänsen

Meldung des Kreises Warendorf

Es folgt eine Meldung des Kreises Warendorf:

Bei der Untersuchung von vier in Sendenhorst aufgefundenen Wildgänsen wurde durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hochpathogenes Aviäres Influenzavirus vom Typ H5N8 nachgewiesen. Der Befund wurde dem Kreis Warendorf am Montag übermittelt. Daraufhin wurde der Ausbruch der Wildvogelgeflügelpest bei Gänsen im Kreis Warendorf amtlich festgestellt.

Das Veterinäramt des Kreises Warendorf, das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) sowie das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen haben noch am 15. März 2021 entschieden, vorerst von einer allgemeinen Aufstallungsanordnung sowie der Einrichtung eines Sperrbezirks abzusehen.

Dennoch ruft der Kreis Warendorf alle Geflügelhalter (Klein- und Hobbybetriebe inbegriffen) erneut auf, die Biosicherheit ihrer Geflügelhaltungen zu überprüfen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, den Geflügelbestand vor einer Infektion zu schützen. Zu diesen Maßnahmen gehören soweit wie möglich die Aufstallung des Geflügels, die Vermeidung des Zugangs zu Futter-, Tränke- oder Badestellen für Wildvögel und die wildvogelsichere Lagerung von Einstreu und Gegenständen, die in der Haltung verwendet werden. Außerdem sollten Geflügelhalter ihre Ställe vor unbefugtem Zutritt schützen. Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollten unbedingt verhindert werden. Außerdem schützen Desinfektionsmittel für Schuhwerk an Ein- und Ausgängen, getrenntes Schuhwerk für den Stall, eine strikte Trennung zwischen Straßen- und Stallkleidung sowie gründliches Händewaschen vor der Verschleppung des Virus durch Menschen.

Sowohl der Ausbruch der Seuche als auch der Verdacht auf Geflügelpest muss beim zuständigen Veterinäramt angezeigt werden. Totfunde von Wildvögeln der Ordnungen Hühnervögel (z.B. Fasan), Gänsevögel (z.B. Gänse, Enten, Schwäne), Greifvögel, Eulen, Schreitvögel (z.B. Reiher), Regenpfeiferartige (z.B. Kiebitz) und Lappentaucherartige (z.B. Haubentaucher) sollten telefonisch oder per Mail gemeldet werden. Soweit möglich, werden diese Vögel untersucht, um eine Ausbreitung des Virus in der lokalen Wildvogelpopulation und damit die lokale Gefährdung der Geflügelbestände beurteilen zu können. Tel. 02581/53-3901; Amt39@kreis-warendorf.de.

Unter (>> www.fli.de) informiert das Friedrich-Loeffler-Institut über die Krankheit, aktuelle Lage und stellt Merkblätter mit ausführlichen Hinweisen zur Biosicherheit zur Verfügung. 

Quelle

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