3. Juli 2019 / Allgemeines

FDP will Beckumer Fahrradnutzung fördern

Haupt- und Finanzausschusssitzung

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Die FDP-Fraktion hat in der vorherigen Sitzung im Rat der Stadt Beckum einen Antrag zur Einrichtung eines Förderprogramms für die Fahrradmobilität gestellt, um eine alternative Transportmöglichkeit zu schaffen und um umweltbewusster zu handeln.

Das Fahrrad soll sich als Transportmittel als alternative Fortbewegungsmöglichkeit öffentlichkeitswirksam im Bewusstsein der Beckumer Bevölkerung verankern und andererseits eine Priorität bezüglich der innerstädtischen Nahmobilität beim Fahrrad als Verkehrsmittel für die Erreichung umweltpolitischer Zielvorgaben setzen.

Der Antrag ist vergleichbar mit den bereits installierten Förderprogrammen anderer Städte, wie beispielsweise Münster oder Bocholt. Diese sahen den Transport von Waren oder Gegenständen oder eine Beförderung von Kindern voraus.

Bei den vergleichbaren Förderprogrammen geht es um die Anschaffung von Lastenfahrrädern beziehungsweise Lastenanhängern, um letztlich kurze Wege, die einen Transport von Waren oder Gegenständen oder eine Beförderung von Kindern erfordern, nicht mit dem Kraftfahrzeug zu erledigen, sondern mit dem Fahrrad. Im Sinne des Klimaschutzes sollen dadurch Treibhausgasemissionen vermieden werden. Eine Bezuschussung von E-Bikes oder Pedelecs dient aus Sicht der Verwaltung vordergründig nicht diesem Transportzweck und sollte aus diesem Grund als Gegenstand der Förderung entfallen. Zudem sind E-Bikes und Pedelecs zum aktuellen Zeitpunkt schon lange im Markt etabliert und weit verbreitet, sodass eine Anschaffung keiner zusätzlichen städtischen Förderung bedarf.

Die Höhe der Förderung weicht im Antrag der FDP-Fraktion von den Förderhöhen der vergleichbaren Förderprogramme ab.

Die Kosten in Münster und Bocholt betrugen:

  • maximal 1.000 Euro für elektrisch betriebene Lastenfahrräder,
  • maximal 500 Euro für rein muskelbetriebene Lastenfahrräder,
  • maximal 100 Euro für Lasten/-Kinderanhänger

Der vorgeschlagene Gesamtförderbetrag von 18.000 Euro würde bei diesen Fördersummen zu einer Förderung von maximal 18 (E-)Lastenfahrrädern oder 36 muskelbetriebenen Lastenfahrrädern in Beckum führen. Im Vergleich zu den Fördersummengrenzen im Antrag der FDP-Fraktion würden diese zu maximal 25 (E-)Lastenfahrrädern oder 50 muskelbetriebenen Lastenfahrrädern in Beckum führen. Es gilt zu entscheiden, ob viele Interessenten mit jeweils geringeren Mitteln oder weniger Interessenten mit jeweils höheren Mitteln gefördert werden sollen. Der Betrag von 18.000 Euro ist im Haushaltsplan 2019 nicht eingeplant und müsste daher außerplanmäßig bereitgestellt werden.

Aus den Erfahrungen aus Münster nimmt die Anschaffung eines (E)-Lastenfahrrads viel Zeit und Beratung in Anspruch. Durch lange Produktion- und Lieferzeit wird zudem eine Reservierung im Voraus von 3 Monaten empfohlen. Falls die Fahrräder nicht in Anspruch genommen werden, könnten die Fördermittel freigegeben werden. Dies beuge vorzugsweise vor, dass Interessenten nicht zu überstürzt handeln.

In Münster kam es zu positiver Resonanz und einem Zuwanderer- sowie Imagegewinn.

Die Beckumer Verwaltung befürwortet eine solche Förderung und sei zu einer Ausarbeitung dafür in der Lage. Die Umsetzung bedarf allerdings noch Arbeits- und Personalkapazitäten und muss noch organisatorisch bewertet werden.

In der gestrigen Haupt- und Finanzausschusssitzung, vom 02. Juli 2019, begrüßten die Kommunalpolitiker diese Idee. Dabei wurde die Verwaltung beauftragt zeitnah ein Förderprogramm vorzubereiten. 

Dabei sollen die Kosten maximal bei

  • 1.000 Euro für elektrisch betriebene Lastenfahrräder und Lastenanhänger
  • 500 Euro für rein muskelbetriebene Lastenfahrräder
  • 100 Euro für Kinderanhänger liegen.

Die Höhe der Förderung soll 30% bei der Anschaffung betragen. Jährlichen sollen dafür Gelder in Höhe von 18.000 € aufgewendet werden. 

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